Der Verleiher des Wagens versagte auf mehreren Ebenen. Weder wurde gemeinsam begutachtet noch richtig dokumentiert. Einen Kratzer am Mietauto, der bereits bei der Übernahme vorhanden war, sollten die Mieter zahlen.
Weil Elisabeth M. ein unaufmerksamer Italiener hinten ins Auto krachte, musste sie sich für die Rückfahrt von Bozen nach Graz ein Mietauto nehmen. Rund 30 Stunden später wurde der Wagen, der bereits bei der Übernahme einen Kratzer aufwies, zurückgegeben. Dann begann das Theater.
Kontrolle abgelehnt
Ihre beiden Söhne gaben den Schlüssel beim Schalter am Grazer Flughafen zurück. „Mein jüngerer Sohn fragte den Mitarbeiter ausdrücklich, ob dieser zur Kontrolle des Fahrzeuges mitkommen würde“, erzählte Frau M. der Ombudsfrau. Dieser lehnte das aber ab. Das Rückgabeprotokoll sei entsprechend seltsam.
Abwicklung nicht optimal verlaufen
Obwohl das Auto nach 30 Stunden um 18.36 Uhr zurückgegeben wurde, sei das Rückgabeprotokoll erst am nächsten Tag um 9.20 Uhr erstellt worden. Damit habe sich die Mietzeit auf 49 Stunden verlängert, wobei das Auto unkontrolliert die ganze Nacht in der Parkgarage stand. Frau M. staunte nicht schlecht, als eine Forderung von 1200 Euro eintrudelte. Vom Kundenservice sei sie lediglich knapp zwei Stunden lang im Kreis verbunden worden. Sie habe jedenfalls keinen Schaden verursacht.
Die Ombudsfrau hat bei Sixt nachfragt. Mit Erfolg. Die Forderung wurde aus Kulanz storniert. Die Abwicklung sei nicht in allen Punkten optimal verlaufen, insbesondere aufgrund der verspäteten Kontrolle.
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