Nach dem Ende des Dienstverhältnisses war bei einem Südburgenländer noch Lohn ausständig. Dank lückenloser Arbeitsaufzeichnungen konnte schließlich mithilfe der Arbeiterkammer eine Nachzahlung erstritten werden.
Ein Mann aus dem Bezirk Jennersdorf arbeitete bis Mitte 2026 in einem Betrieb in der Lebensmittelindustrie. Als das Vollzeit-Arbeitsverhältnis endete, waren noch Lohnbestandteile aus dem Jahr 2025 und von Anfang 2026 ausständig. Dazu zählten geleistete Überstunden und aliquote Sonderzahlungen. Auch die ihm zustehenden Lohnabrechnungen von mehreren Monaten im Jahr 2026 wurde verspätet bzw. überhaupt nicht vom Arbeitgeber übermittelt.
Diese Geschichte zeigt wieder, wie wichtig es ist, Arbeitszeitaufzeichnungen und Dokumentationen zu führen, um dann im Fall der Fälle Beweise zu haben.
AK-Dienststellenleiter Reinhard Jud-Mund
Der Südburgenländer wandte sich Hilfe suchend an die Arbeiterkammer-Bezirksstelle Jennersdorf. Die ausstehenden Abrechnungen machten es aber schwierig, die Korrektheit des Lohnes nachzuvollziehen. „Zum Glück hat der Arbeitnehmer Arbeitszeitaufzeichnungen geführt und damit alles schriftlich dokumentiert“, erklärt AK-Bezirksstellenleiter Reinhard Jud-Mund. Aufgrund der guten Dokumentation und des nachweisbaren Mailverkehrs blieben die Verfallsfristen gewahrt und nach unserer Intervention beim Dienstgeber seien alle offenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nachbezahlt worden.
Am Ende wurden rund 9000 Euro brutto wurden vom ehemaligen Dienstgeber auf das Konto des Südburgenländers überwiesen. Diese Geschichte zeige wieder, wie wichtig es sei, im aufrechten Arbeitsverhältnis Arbeitszeitaufzeichnungen und Dokumentationen zu führen, um im Fall der Fälle Beweise zu haben, so Jud-Mund.
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