Ein Streit um eine umgestoßene Wodkaflasche, ein toter Freund und eine Leiche, die wochenlang unter einem Bett verweste: Am Freitag musste sich ein 36-Jähriger in Wien wegen Mordes vor Gericht verantworten. Was der Angeklagte über die verhängnisvolle Nacht und die Tage danach erzählte, ließ tief blicken.
Zehn Jahre lang waren die beiden Männer befreundet, verbrachten viel Zeit miteinander. Im März 2026 sollte ein gemeinsamer Abend in einer Wohnung in Wien-Penzing jedoch tödlich enden. Alkohol, Drogen und eine Dokumentation im Fernsehen – zunächst deutete nichts auf die Tragödie hin, die sich wenig später abspielen sollte.
„Haben uns beide nix geschenkt“
Dann kippte eine volle Wodkaflasche um. Der 41-Jährige soll seinem jüngeren Freund daraufhin eine Bierflasche über den Kopf gezogen haben. Dieser schlug zurück. Es kam zu einer wilden Rauferei. „Haben uns beide nix geschenkt“, schilderte der sichtlich nervöse und durcheinander wirkende Angeklagte am Freitag vor Gericht.
„Ich wusste, dass er tot ist“
Er sei in Rage geraten, habe seinen Freund möglicherweise in den Schwitzkasten genommen oder an der Gurgel gepackt. Auch von einem Sturz mit dem Knie auf dessen Brust war die Rede. Am Ende lag der 41-Jährige regungslos am Boden. Der Angeklagte will noch versucht haben, Erste Hilfe zu leisten. Doch für seinen Freund kam jede Hilfe zu spät.
Warum er nicht die Rettung alarmiert habe, wollte der Richter wissen. Die knappe Antwort: „Weil ich wusste, dass er tot ist“.
Kerzenritual neben verwesender Leiche
Was danach geschah, ist kaum weniger erschütternd. Der 36-Jährige wickelte den Leichnam in Kunststofffolie und schob sein Bett darüber. „Aus den Augen, aus dem Sinn“, erklärte er vor Gericht. Mit einem Kerzenritual habe er die Seele seines Freundes freilassen wollen. Räucherstäbchen sollten den zunehmenden Verwesungsgeruch überdecken.
Der Mann berichtete von einem dreitägigen Delirium und davon, eine Überdosis nehmen zu wollen. „Ich war gebrochen“, sagte er. Einmal habe er sich sogar auf den Weg zur Polizei gemacht – doch beim Supermarkt sei er wieder umgekehrt und habe sich stattdessen betrunken.
Die folgenden Nächte verbrachte er häufig in der Gruft oder in Nachtbussen. Täglich konsumierte er Beruhigungsmittel und zwei Sechsertragerl Bier. „Hab einen Schleier über die Tat geworfen“. Und: „Wollte das nicht wahrhaben“.
Gerichtsmediziner schildert grausige Verletzungen
Vor Gericht wurden auch Bilder der völlig verwüsteten Wohnung gezeigt. Der Gerichtsmediziner berichtete von einer stark verwesten Leiche mit zahlreichen Verletzungen: gebrochene Rippen, schwere Verletzungen am Hals und eine tiefe Schnittwunde am Kopf, die bis zum Knochen reichte.
Besonders brisant: Kratzer könnten auf Versuche hindeuten, Körperteile abzutrennen. Beweisen lasse sich das allerdings nicht. Auch ob einzelne Schnittverletzungen erst nach dem Tod entstanden, blieb unklar. Auf die Frage des Richters, ob er seinem Freund etwas habe abschneiden wollen, antwortete der Angeklagte mit einem klaren „Nein“.
An der Todesursache ließ der Gerichtsmediziner hingegen keinen Zweifel: Der 41-Jährige starb durch massive Kompression des Halses – er wurde erwürgt. Rund 20 Tage dürfte der Leichnam in der Wohnung gelegen haben, möglicherweise auch länger.
Verteidigung: „Verkettung unglücklicher Ereignisse“
Aufgeflogen war der Fall, nachdem der Vater des Angeklagten misstrauisch geworden war und die Polizei verständigt hatte. Bei einem zweiten Einsatz spürte ein Suchhund schließlich die Leiche auf. Als der 36-Jährige am Abend festgenommen wurde, soll seine Reaktion lediglich gewesen sein: „Fahren wir einfach“.
Die Staatsanwältin zeichnete das Bild eines Mannes mit „keiner reinen weißen Weste“, der seit jungen Jahren Drogen konsumiere. „Es kam zur psychosozialen Verwahrlosung.“
Seine Verteidigerin Anita Schattner stellte hingegen die entscheidende Frage in den Raum: Wollte ihr Mandant seinen Freund tatsächlich töten – oder war es zu einer „Verkettung unglücklicher Ereignisse gekommen?“
War er zurechnungsfähig? „Ja“
Am Schluss kommt auch der Gerichtspsychiater zu Wort. Er spricht von einer zerstörten Familie des Angeklagten und einer fehlenden Integration in ein soziales System. Außerdem leidet der Angeklagte unter einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung seit der Jugend in Wechselwirkung mit Alkohol- und Drogenkonsum. War er zurechnungsfähig? „Ja“, sagt der Mediziner. Auf die Frage, ob er glaubwürdig ist? „Er ist in der Lage, sich ein Kalkül zu überlegen.“
Dem 36-Jährigen drohen bei einer Verurteilung wegen Mordes zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Auch eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum steht im Raum.
Ein Urteil wird noch am Freitag erwartet.
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