Eine 40-jährige Handelsangestellte bekam nach der Rückkehr aus dem Urlaub per Post den „blauen Brief“ vom Dienstgeber. Nach einer Überprüfung der Arbeiterkammer Burgenland stellte sich heraus, dass dabei nicht korrekt vorgegangen wurde.
Für die Frau war es ein großer Schock, als sie Mitte Mai nichtsahnend nach ihrer Heimkehr die Kündigung im Briefkasten vorfand. Immerhin war sie seit diesem Zeitpunkt bereits seit mehr als fünf Jahren im Unternehmen beschäftigt.
Die verunsicherte Frau wandte sich daraufhin an die Rechtsberatung der Arbeiterkammer Burgenland. Dort merkte Experte Martin Sugetich, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde: „Der Kollektivvertrag für Handelsangestellte sieht vor, dass Dienstverhältnisse, die länger als fünf Jahre gedauert haben, nur zum Quartalsende gekündigt werden dürfen.“ Die Kündigung wäre daher erst mit 30. Juni korrekt gewesen.
Erfolgreiche Intervention
Sugetich intervenierte beim Dienstgeber der Frau. Der Frau wurden danach sämtliche Ansprüche bis zum korrekten Beendigungstermin ausbezahlt. In Summe holte die AK für die ehemalige Handelsangestellte 5.845,64 Euro heraus. „Die richtigen Kündigungsfristen und -termine einzuhalten ist im Zuge einer Beendigung von großer Bedeutung, weil davon wichtige arbeitsrechtliche Ansprüche abhängen“, erklärt Sugetich. Dies gelte für beide Seiten. Genau deshalb lohnt es sich, eine Kündigung durch den Dienstgeber überprüfen zu lassen, aber auch, wenn man selbst ein Dienstverhältnis beenden möchte, eine Beratung bei der Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen, so der Experte.
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