Drei Tage nach den Hausdurchsuchungen am Ballhausplatz am 6. Oktober 2021 trat Sebastian Kurz als Bundeskanzler zurück. Fünf Jahre und einen Auswertungsbericht später drängt sich eine Frage auf: Laufen die Vorwürfe der WKStA ins Leere?
Fünf Jahre ist es her, dass Ermittler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Bundeskanzleramt, im Finanzministerium und in der ÖVP-Parteizentrale anrückten. Drei Tage nach der großangelegten Razzia trat Sebastian Kurz nach insgesamt 1169 Tagen Kanzlerschaft zurück.
Fünf Jahre und einen rechtskräftigen Freispruch im Prozess um falsche Beweisaussage später wird gegen Sebastian Kurz, der in der Zwischenzeit zweimal Papa wurde, in der Umfragen-Affäre immer noch ermittelt. Die Causa umfasst 6000 Aktenteile.
In wessen Auftrag agierte Thomas Schmid
Doch bis auf die Aussagen von „Kronzeuge“ Thomas Schmid dürften die zeitaufwendigen Ermittlungen die Korruptionsjäger noch nicht zum erhofften Erfolg geführt haben.
Die Auswertung digitaler Daten nimmt enorm viel Zeit in Anspruch. Die Ermittlungsdauer ist für Beschuldigte unzumutbar.

Rechtsanwalt Johannes Zink
Bild: hba
Auch der Ende Juli 2026 veröffentlichte Auswertungsbericht zum sogenannten „Beinschab-Tool“ brachte auf 1435 Seiten offenbar keinen Beleg dafür, dass Thomas Schmid im Auftrag von Sebastian Kurz gehandelt hat. Zumal der Strippenzieher des Beinschab-Tools 2016 für Finanzminister Hans Jörg Schelling gearbeitet hat.
Ruf nach mehr Personal
Für Rechtsanwalt Johannes Zink ist Beschuldigten eine so lange Verfahrensdauer nicht zumutbar: „Die Auswertung digitaler Daten nimmt enorm viel Zeit in Anspruch“, plädiert Zink für eine bessere personelle Ausstattung der Justiz und absolute Verjährungsfristen für Ermittlungen. Auch KI könnte Verfahren längst beschleunigen.
Die WKStA rechtfertigt die Dauer mit den Sichtungsverfahren – wo ein Richter entschied, welche Daten relevant sind und an die WKStA übergeben werden dürfen. Ein zweiter Bericht stehe kurz vor der Fertigstellung.
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