Im Streit um das umstrittene Läutewerk bei der Lokalbahn-Haltestelle in Oberndorf (Salzburg) gibt es einen ersten Teilerfolg aus Sicht der Gemeinde. Das Landesverwaltungsgericht vertagte die Entscheidung und räumte der Stadt Zeit für ein Gutachten zu einer leiseren Lösung ein.
Die Glocke an der Lokalbahnhaltestelle in Oberndorf sorgt seit Monaten für Streit. Das akustische Warnsignal soll blinde und sehbeeinträchtigte Menschen schützen, doch Anrainer klagen über das regelmäßige Gebimmel – teils auch nachts. Bis zu 120-mal täglich ertönt das Signal mitten im Wohngebiet.
Am Mittwoch wurde die Beschwerde der Gemeinde gegen den Bescheid der Eisenbahnbehörde vor dem Landesverwaltungsgericht verhandelt. Eine Entscheidung fiel noch nicht. Die Stadt darf nun ein Gutachten vorlegen. Darin soll technisch nachgewiesen werden, wie ein Bedarfsläutewerk umgesetzt werden kann und dabei zugleich die gesetzlichen Vorgaben sowie die geltenden technischen Normen erfüllt. Nach Vorlage des Gutachtens soll eine weitere Verhandlung stattfinden. Erst danach entscheidet das Landesverwaltungsgericht über die Beschwerde.
Bürgermeister sieht Teilerfolg
Oberdorfs Bürgermeister Georg Djundja wertet den Verhandlungstag als wichtigen Zwischenschritt und Teilerfolg. Das Ziel bleibe eine Lösung, die sowohl die Barrierefreiheit und Sicherheit für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen gewährleistet als auch die Belastung für die Anrainer möglichst gering hält. Er zeigt sich zuversichtlich, dass das Gutachten die technische Machbarkeit eines Bedarfsläutewerks belegen kann.
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