„Geht nicht ums Geld“
Germanwings: Gericht wies Klage Hinterbliebener ab
Das Landgericht Braunschweig hat eine Klage von Angehörigen der Todesopfer nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine abgewiesen. Die Hinterbliebenen könnten gleichwertige Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen, hieß es. Sie hatten Schmerzensgeld von der Republik verlangt.
Die Richterin verwies auf das Montrealer Übereinkommen, das die Haftung im internationalen Luftverkehr regelt. Auf dieser Grundlage könnten Geschädigte grundsätzlich sowohl eigene als auch auf sie übergegangene Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Schon zum Prozessauftakt hatte das Gericht den Angehörigen wenig Hoffnung gemacht.
Am 24. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. 144 Passagierinnen und Passagiere sowie sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Die meisten Todesopfer kamen aus Deutschland und Spanien. Ermittlungen ergaben, dass der damalige Co-Pilot das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. Er hatte an psychischen Problemen gelitten und war für den Absturztag eigentlich krankgeschrieben. Das hatte er jedoch seinem Arbeitgeber vorenthalten. Für die Tat nutzte er einen Toilettengang des Piloten aus, um sich im Cockpit einzuschließen.
„Wir wollen die Verantwortlichen benennen“
Die Katastrophe löste weltweit große Bestürzung und Trauer aus. Nun verlangten 30 Hinterbliebene jeweils bis zu 110.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland. Sie argumentierten, dass die Flugtauglichkeit des Copiloten nicht ausreichend überwacht worden sei. Die flugmedizinischen Gutachten seien nicht weitreichend genug gewesen. Klaus Radner, einer der Kläger, hatte bei dem Flugzeugabsturz seine Tochter, den Partner der Tochter und ein Enkelkind verloren. Viele Organisationen und Menschen hätten versagt, sagte er. „Und da wollen wir einfach die Verantwortlichen benennen und auch verurteilt haben.“
Ziel der Klage sei es, Klarheit zu schaffen und dafür zu sorgen, dass sich ein solcher Fall niemals wiederhole, sagte Engelbert Tegethoff, der beim Absturz eine Tochter verloren hat. „Es geht nicht ums Geld. Es geht um das Ziel, dass so eine Katastrophe nie wieder passiert.“ Die Konzernmutter Lufthansa hatte nach dem Unglück Zahlungen geleistet. Angehörige hatten pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld erhalten. Für jedes Todesopfer sollen zudem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.
Die Folgen der Katastrophe beschäftigten jahrelang mehrere Gerichte in verschiedenen Ländern.

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