Tatort katholische Privatschule in Wien: Nach den Ferien tuschelte die ganze Klasse über die Sequenz, die eigentlich nur für jenen Burschen gedacht war, den die Fünftklässerin verehrt hatte. Der Jugendliche wurde nun in Wien deswegen verurteilt.
„Durch Sie wurde das Mädchen zum Gespött für die ganze Schule. Das ist sehr belastend für eine 15-Jährige“, sagt die Opfervertreterin am Ende des Prozesses gegen einen 2009 geborenen Burschen im Wiener Landl. Verschlimmert sei es für die Jugendliche worden, weil der Angeklagte am ersten Verhandlungstag behauptet hatte, dass sie sich das nur ausgedacht hat, weil er nichts von ihr wollte.
Das Drama spielte sich vor zwei Jahren an einer katholischen Privatschule ab, Beschuldigter und Opfer stammen beide aus gutem Hause. In der fünften Klasse schwärmte die 15-Jährige für den Angeklagten – offenbar schickten sie sich gegenseitig Fotos und Videos, die Schülerin schließlich auch eines, in dem sie sich intim berührte.
Die Schulung „Sicher Net“, die mein Mandant jetzt per Weisung besuchen muss, sollten viel mehr Kinder absolvieren.

Anwalt Nikolaus Rast
Bild: zVg
Freunde filmten Handy ab und die Lawine rollte
Und was macht der von Anwalt Nikolaus Rast verteidigte Schwarm? Er zeigt das Video zwei Freunden, lässt es diese sogar abfilmen.
Dann eskalierte die Situation. Als das Mädchen nach den Ferien in den Unterricht zurückkehrte, merkte es sofort, dass etwas nicht stimmte. In der Klasse wurde getuschelt und bald war klar: Alle oder zumindest viele Mitschüler hatten das abgefilmte intime Video gesehen. Zur Anzeige gebracht wurde das vom beschämten Opfer schließlich im März 2026.
Der gut erzogen wirkende Jugendliche musste sich wegen der Weitergabe von pornografischen Darstellungen Minderjähriger verantworten – ihm drohten bis zu eineinhalb Jahre Haft. Nachdem am Dienstag neue Chats präsentiert wurden, änderte der Schüler seine Verantwortung und gesteht schließlich. „Es war ein weiter Weg bis zum Geständnis und es kam nur aufgrund der erdrückenden Beweislage zustande“, sagt die Richterin, ehe sie vier Monate bedingte Haft ausspricht.
500 Euro Schmerzensgeld für das Mädchen
„Die heutige Jugend ist leider so geworden“, sagt Verteidiger Nikolaus Rast, der froh darüber ist, dass sein junger Mandant auch die gerichtliche Weisung bekommen hat, am Programm „Sicher Net“ teilzunehmen, wo an der Medienkompetenz und dem legalen Verhalten im Netz gearbeitet wird. „Die Schulung sollten viel mehr Kinder absolvieren.“
Dem Mädchen, das nach dem Vorfall eine Therapie benötigte, muss der Bursche 500 Euro symbolisches Schmerzensgeld zahlen.
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