Für Staatsbürgerschaft

Schleuser holten Schwangere gezielt nach Spanien

Ausland
01.10.2026 15:09
Porträt von krone.at
Von krone.at

In einem Krankenhaus im spanischen Burgos brachten innerhalb kurzer Zeit rund 30 Brasilianerinnen ihre Kinder zur Welt. Als sich die Fälle häuften, alarmierte das Spital die Polizei – jetzt haben die Behörden ein mutmaßlich kriminelles Netzwerk zerschlagen. Schleuser sollen die Schwangeren gezielt nach Spanien gebracht haben.

Im Universitätsklinikum von Burgos trafen immer wieder hochschwangere Frauen ein, die kurz vor der Entbindung standen. Etwa 30 Frauen brachten ihre Babys in dem Spital zur Welt, wie das „Diario de Burgos“ berichtete.

Zwei mutmaßliche Schleuser festgenommen
Schließlich alarmierte das Krankenhaus im Mai die Guardia Civil, die die Fälle untersuchte. Kürzlich hatten die Ermittler Erfolg: Sie zerschlugen ein mutmaßlich kriminelles Netzwerk, das schwangere Frauen aus dem Ausland gezielt nach Spanien brachte, um dort zu entbinden. Zwei Mitglieder des Netzwerks wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung festgenommen. 

Männer machten Schwangere auf Social Media ausfindig
Für 1000 bis 2500 Euro versprachen die Schleuser, die Frauen ins Land zu bringen und ihnen mit allen Formalitäten zu helfen, die sie brauchen, um einen Aufenthaltsstatus in Spanien zu erhalten. Ihre „Kundinnen“ sollen die Schleuser auf Social Media gefunden und kontaktiert haben. Die Männer sollen den Frauen auch dabei geholfen haben, illegale Mietverträge zu erstellen, um einen festen Wohnsitz im Land vorzutäuschen.

Babys können einfach Staatsbürgerschaft erhalten
Der Hintergrund der illegalen Operation ist, dass die Babys der Frauen durch eine Geburt in Spanien einfach die spanische Staatsbürgerschaft erhalten können. Das ist aufgrund einer speziellen Rechtslage im Land möglich: Durch die sogenannte „Staatsangehörigkeit durch bloße Vermutung“ erhalten in Spanien geborgene Babys die spanische Identitätsnummer (DNI), sofern nachgewiesen wird, dass es nicht die Staatsangehörigkeit eines der Herkunftsländer seiner Eltern erwirbt. 

Eltern können nach Geburt selbst Aufenthaltsgenehmigung beantragen
Dieses Recht gilt in der Regel für Kinder von Staatsangehörigen bestimmter Länder – dazu gehört auch Brasilien. Sobald die spanische Identitätsnummer des Neugeborenen vorliegt, können die Familienangehörigen eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund familiärer Bindung beantragen.

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