Schwerarbeiterpension

Entscheidet Zufall, wer früher gehen darf?

Burgenland
27.09.2026 08:58

Die Anerkennung der Schwerarbeitszeiten ist oft ein reines Glücksspiel und manchmal offenbar auch vom Wohnsitz abhängig, wie ein bizzarer Fall aus dem Burgenland zeigt.

Ein gerechtes System, das allen die selben Chancen einräumt – davon kann man offenbar nur träumen, wenn es um die Schwerarbeiterpension geht. Martin H. aus dem Bezirk Jennersdorf ist bald seit 33 Jahren bei einer steirischen Firma als Anlagenerrichter tätig, hat immer hart gearbeitet und war auf unzähligen Baustellen im Einsatz. Es ist ein Beruf, der körperlich anstrengend ist – und den man nicht bis 65 machen kann. Heute ist er 54 Jahre alt und er merke schon, dass manches nicht mehr so einfach gehe, wie früher, sagt er.

Negativer Bescheid wegen „falschem“ Wohnsitz?
Herr H. hat vor einiger Zeit um eine Schwerarbeiterpension angesucht. Mit dieser könnte er voraussichtlich mit 60 Jahren in Pension gehen. Auch drei seiner Kollegen, welche die gleiche Arbeit erledigen, haben angesucht. Selbst die Ansuchen waren nahezu identisch. Nur die Satzstellungen seien ein wenig anders gewesen, meint H. Und dennoch: Bei den drei steirischen Kollegen wurde die Schwerarbeiterregelung anerkannt, beim Südburgenländer hingegen nicht. Warum das so ist, weiß niemand. Auch H. rätselt bis zum heutigen Tag. Denn letztlich bleibt nur eine Schlussfolgerung: Er wurde abgelehnt, weil er im Burgenland wohnt und nicht, wie seine Kollegen, in der Steiermark.

Kalorienverbrauch wie Marathonläufer
Selbst ein Einspruch mit Unterstützung der Arbeiterkammer änderte nichts. Der Südburgenländer musste zu einem mehr als eineinhalbstündigen Gespräch mit einem Gutachter. Schon als er dort gesessen sei, habe er gemerkt, dass es nur eine Zeitverschwendung sei, erzählt er. Es sei unter anderem um den Kalorienverbrauch gegangen, der so hoch sein müsste, wie der eines Marathonläufers.

Letzter Ausweg Kündigung?
Am Ende fiel das Gutachten negativ aus. H. hat daraufhin aufgegeben. Er hofft jetzt nur, dass sich bei seiner Firma später ein Job findet, den er auch bis 65 machen kann. Sollte das nicht passieren, bleibt nur die Kündigung, denn seine aktuelle Tätigkeit erfordere eine körperliche Fitness, die er irgendwann nicht mehr erfüllen werde können, sagt er. „Eigentlich habe ich geglaubt, wir leben in einem Rechtsstaat, in dem der Gleichheitsgrundsatz gilt“, so der 54-Jährige.“

Pensionslotterie“ muss jetzt ein Ende haben
Derartige Fälle gibt es aber leider viele, wie der SPÖ-Landtagsabgeordnete Christian Drobits aus seiner Beratungstätigkeit weiß. Er spricht nicht ohne Grund von einer „Pensionslotterie“, wenn es um die Anerkennung von Schwerarbeitszeiten geht. „Hätte der Mann eine andere Postleitzahl gehabt, hätte er dann die Schwerarbeiterpension bekommen?“, fragt Drobits. Fälle wie diese seien der Grund, warum die Menschen nicht mehr an das System glauben würden.

Forderung nach einheitlichen Standards
Für ihn ist es daher dringend notwendig, dass es österreichweit einheitliche Beurteilungsstandards gibt. Auch eine bundesweite Datenbank müsse geschaffen und der unter ÖVP-Kanzler Schüssel abgeschaffte Leistungsausschuss müsse wieder eingeführt werden. Denn derzeit gebe es null Transparenz. „Menschen dürfen nicht wie eine Nummer behandelt werden. Wer jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge geleistet hat, muss sich auf faire und objektive Regeln verlassen können. Die Pension ist kein Geschenk, sondern ein erarbeiteter Anspruch“, so der SPÖ-Mandatar. 

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