Unbemerkt am Rücksitz

Hund „Theo“ verendete im heißen Auto – Freispruch!

Gericht
17.09.2026 12:22

In keinem Sommer bisher war es heißer als dieses Jahr. Am 19. August wurde die Feuerwehr alarmiert: In einem Renault Clio saß ein Hund fest – bereits dreieinhalb Stunden. „Theo“ starb in der Tierklinik. Im Wiener Landesgericht spricht die 51-jährige Psychotherapeutin nun von einem tragischen Unfall. 

Die 51-Jährige stand am 19. August in der Einfahrt des Hauses ihres Lebensgefährten in Wien-Favoriten. „Ich hatte am nächsten Tag einen Werkstatttermin, deswegen hab’ ich mein Auto ausgeräumt. Ich hab‘ zwei Sackerl genommen und ins Vorzimmer gestellt.“ Und in diesen Sekunden blieben die beiden Hintertüren des Renault Clio offen ...

Dreieinhalb Stunden im heißen Auto
20 Minuten dauerte der Arbeitsweg der Psychotherapeutin. „Ich hab‘ meine Tasche vom Beifahrersitz genommen und bin gegangen“, erinnert sie sich. Dreieinhalb Stunden später dann der Anruf der Polizei – die Einsatzkräfte wurden alarmiert, in ihrem völlig aufgeheizten Auto lag ein lebloser Hund. „Theo“, der Entlebucher Sennenhund ihres Lebensgefährten. 

Unbemerkt ins Auto geklettert?
„Das war mir bis zu dem Zeitpunkt nicht klar, dass er ins Auto gekraxelt ist“, beteuert die Wienerin in ihrem Prozess wegen Tierquälerei. Der Vierbeiner starb einige Tage später in einer Tierklinik. Der Staatsanwalt klagt die 51-Jährige an: „Sie hätte doch bemerken müssen, dass der Hund da ist.“ Die Frau beteuert jedoch, dass „Theo“ bei Autofahrten immer ruhig war und meistens im Fußraum gelegen sei. 

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Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie man einen Hund in der Größe in so einem kleinen Auto nicht bemerken kann.

Herrchen von „Theo“ bei der Polizei

Das Herrchen des Sennenhundes widersprach bereits bei der Polizei: „Er ist nie durchgehend ruhig dagelegen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie man einen Hund in der Größe in so einem kleinen Auto nicht bemerken kann.“ Doch die Mandantin von Anwalt Franz Pechmann bleibt dabei: Sie habe beim Fahren einen Podcast gehört, das Tier vielleicht auch deswegen nicht wahrgenommen.

„Es tut mir wahnsinnig leid, was da passiert ist“, sagt die Angeklagte und erzählt von ihrer eigenen Hündin, die erst im Dezember eingeschläfert werden musste.

„Ich kann hier kein Motiv erkennen“, schlussfolgert Richter Alfred Hebenstreit-Weinauer. Deswegen gibt es einen nicht rechtskräftigen Freispruch. Herr Rat begründet weiter: „Das ist eine Tragödie, für die Sie eh die Rechnung bekommen haben. Mehr sogar, als ich in ein Urteil schreiben kann.“ Denn ihr Lebensgefährte beendete nach dem schrecklichen Tod von „Theo“ die Beziehung zu der 51-Jährigen.

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