Mit seinem Vorstoß, den „Politischen Islam“ verbieten zu wollen, stieß Kanzler Christian Stocker in ein Wespennest. Kritiker befürchten – ebenso wie beim aktuellen Kopftuchverbot für Unter-14-Jährige an Schulen – einen Angriff auf die verfassungsmäßig geschützte Religionsfreiheit. Doch ist das so? Ein Rechtsexperte erklärt Krone+, was es zu beachten gilt.
Privatpersonen, Vereine, Bekenntnisgemeinden und alles dazwischen – wer Rat und Hilfe in Sachen des Religionsrechts sucht, klopft bei Dr. Georg Rihs an. „Ich würde sagen, die Anfragen kommen in Schüben“, erklärt der Verfassungsrechts-Experte der „Krone“ in seiner Kanzlei im 1. Wiener Bezirk. So wird er z.B. rund um (geplante) Moscheenschließungen, wie nach dem Terroranschlag 2020, ebenso konsultiert wie bezüglich des mit Schulstart eingeführten Kopftuchverbots. Und natürlich verfolgt Rihs auch die Debatte um ein angedachtes Verbot des „Politischen Islam“.
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