Nach Drama um „Buba“

Verteidiger fordern höhere Strafen für Tierquäler

Gericht
19.02.2026 06:45

In der Regel kämpfen Anwälte um milde Urteile. Wenn es um die Misshandlung von Tieren geht, ist es aber anders. Geeint fordern sie, dass der §222 im Strafgesetzbuch verschärft wird. Und das erheblich.   

Das Tonband, das eine Nachbarin eines Hundebesitzers mitgeschnitten hat, ist erschütternd. Zu hören sind offenbar schwerste Misshandlungen an dessen zweijährigem Husky „Buba“. Anfang Februar wurde der Vierbeiner gerettet und in ein Tierspital gebracht. Das Tier wies schwere Spuren von Misshandlungen auf.

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Ein Tier hat keine Stimme, das ist ein Ungleichgewicht.

Anwalt Rudolf Mayer

Meist nur Bewährungsstrafe
Der schreckliche Fall lässt die Diskussionen um Verschärfungen der Strafen für Tierquäler wieder aufkeimen. Denn diesen droht in Österreich maximal eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren Haft. „Bei einem Ersttäter kann man davon ausgehen, dass dieser höchstens das untere Drittel des Strafrahmens ausfasst und in der Regel mit einer Bewährungsstrafe davonkommt“, kritisiert Anwalt Sascha Flatz, der selbst Hundebesitzer von Labrador „Pablo“ ist. Er hat jetzt quasi die „Vertretung“ von „Buba“ übernommen. Flatz ist zumindest für eine Verdopplung der Strafen.

Der misshandelte Husky „Buba“.
Der misshandelte Husky „Buba“.(Bild: Privat)

„Tiere haben enorme Gefühlswelt“
Einer, der sich seit jeher für das Tierwohl einsetzt, ist der bekannte Strafverteidiger Rudolf Mayer. Im Bild ist er mit seinem geliebten Ochsen „Martin“ zu sehen. Mayer wünscht sich Tierschutzbeauftragte nach Schweizer Vorbild, die in Prozessen als Opfervertreter für Tiere auftreten: „Ein Tier hat keine Stimme, das ist ein Ungleichgewicht“, sagt Mayer. Und weiter: „Die niedrigen Strafen zeigen den geringen Stellenwert, den Tiere in unserer Gesellschaft leider haben.“ Dabei seien sie intelligent und hätten eine enorme Gefühlswelt. „Die Strafen bei Tierquälerei sollten zumindest auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft angehoben werden“, fordert er.

Tierquälerei im StGB

Tierquälerei findet sich im österreichischen Strafgesetzbuch im Paragraf 222 wieder. Strafbar ist im Kern das rohe Misshandeln, aber ebenso das Aussetzen, speziell von Haustieren, die alleine nicht lebensfähig sind, sowie besonders auch Tierkämpfe. Ob die Quälerei tödliche Folgen hat, wirkt sich auf den Strafrahmen nicht aus – er beträgt bis zu zwei Jahre Haft.

Auch empfindliche Geldstrafen gefordert
In diese Kerbe schlägt auch Anwaltskollegin Astrid Wagner, die bereits vor zehn Jahren mit der Initiative „Mehr Rechte für Tiere“ eine Erhöhung der Strafen von einem auf zwei Jahre Haft erwirkte. „Das ist aber immer noch viel zu wenig. Es ist höchste Zeit, ein Zeichen zu setzen.“

Ein solches verlangt auch Verteidiger Andreas Schweitzer, im Bild mit seinem süßen Boxer „Sherlock“. Allerdings: „Ich wäre für unbedingte Geldstrafen in erheblichem Ausmaß und für Tierhalteverbote.“ Seiner Meinung nach würden Geldstrafen Tierquäler am härtesten treffen.

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