Der Gemeindebedienstete akkordierte Bauvorhaben ohne Genehmigung der Ortschefin, die erst in einem Kurs erfahren haben will, dass ihre Signatur maßgeblich ist – zweieinhalb Jahre nach ihrer Wahl. Angeklagt wegen Amtsmissbrauchs, wurde der Burgenländer vom Schöffensenat freigesprochen.
Der 61-Jährige ist seit mehr als drei Jahrzehnten Amtsleiter in der 1300-Einwohner-Gemeinde im Nordburgenland. Ist. Denn auch nach der Suspendierung steht sein Name auf der Gehaltsliste. Der Mann hat sich nicht bereichert. Er hat lediglich seine Kompetenzen in ausuferndem Maße überschritten: Laut Anklage soll er zumindest von 2017 bis 2023 mehr als 20 Bescheide ohne Genehmigung des Bürgermeisters ausgestellt, nicht zulässige Fristverlängerungen gewährt, Baubewilligungen ohne Einhaltung der Verfahrensvorschriften erteilt und unzulässige Baufreigaben vorgenommen haben. Für die Staatsanwaltschaft ein klarer Fall von Amtsmissbrauch!
„Ich wusste nicht, wofür ich zuständig bin“
Aufgeflogen ist die unlautere Causa, weil ein vom Amtsleiter während eines vorübergehenden Baustopps in der Gemeinde „genehmigtes“ Haus höher als erlaubt fertiggestellt wurde. Die Baubehörde und ein lokales Raumplanungsbüro hatten Alarm geschlagen. Einhelliger Tenor: „Uns hat niemand gefragt.“
Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig. „Es war immer alles mit dem jeweiligen Bürgermeister mündlich abgestimmt. Schriftlich habe ich das leider nicht.“
Drei Stunden lang wird die aktuelle Ortschefin am Landesgericht Eisenstadt einvernommen. Sie ist seit Oktober 2021 im Amt und bekam zweieinhalb Jahre später Wind von der Sache. „Ich habe das Wissen, wofür ich zuständig bin, erst durch die Kurse in Verwaltungs- und Baurecht bei der Landesregierung erlangt“, sagt die Politikerin. „Davor hatte ich keine Ahnung, dass ich als Bürgermeisterin erste Instanz der Baubehörde bin und sämtliche Bescheide zu unterfertigen habe.“
Unterstützung vom Landeshauptmann?
Nach ihren Recherchen habe der Amtsleiter seit 2003 in der Gemeinde autonom gehandelt. „Ich habe ihn nicht schalten und walten lassen. Ich habe ihm nach seiner jahrzehntelangen Tätigkeit vertraut und angenommen, dass er das kann und dass alles passt. Bis zu dem einen Vorfall sind wir sehr gut ausgekommen.“ Konfrontiert mit einer möglichen Anzeige, soll ihr der Angeklagte nachgegangen sein und gemeint haben: „Mach nur! Der Dosko wird mir schon helfen!“
Der Vorgänger der Bürgermeisterin ist sich im Zeugenstand „sehr wohl bewusst, dass ich die Anträge unterschreiben musste“. Allerdings: „Zwischen 2017 und 2021 wurde mir vom Amtsleiter nur ein Bauvorhaben vorgelegt. Neun wurden es nicht.“
Der Schöffensenat überlegt nicht lange: Kein Amtsmissbrauch, sondern Freispruch für den Amtsleiter. „Es handelt sich hier eher um ein systematisches Organisationsversagen als um wissentlichen Befugnismissbrauch“, so die Vorsitzende. Darf der Mann in seinen Job zurückkehren?
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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