Streit im Prozess

Baby starb bei der Geburt: Gynäkologe vor Gericht

Gericht
20.08.2026 17:18

Eine junge niederösterreichische Mutter konnte ihr Baby nach einem Kaiserschnitt nur noch tot in den Armen halten. Ein Sachverständiger belastet den behandelnden Arzt schwer, dessen Anwaltsteam ordentlich zurückschießt. Das eigentliche Drama um die kleine Antonia rückt im Landesgericht Krems (NÖ) in den Hintergrund ...

„Es ist der größte Schicksalsschlag, der werdende Eltern treffen kann“, leitet die Staatsanwältin im Landesgericht Krems (NÖ) ein, was verspricht, ein bedrückendes Verfahren zu werden. Am 31. Mai 2025 sollte die kleine Antonia (Name geändert) das Licht der Welt erblicken. Das Paar machte sich in der Früh auf den Weg in ein niederösterreichisches Krankenhaus – noch voller Vorfreude. 

Kaiserschnitt viel zu spät?
Sieben Stunden später musste ein Kaiserschnitt gemacht werden. Die Staatsanwältin klagt an: „Schon Stunden vorher wäre das notwendig gewesen. Dann wäre Antonia noch am Leben.“ Denn das kleine Mädchen kam tot zur Welt. Auf der Anklagebank sitzt nun der behandelnde Gynäkologe. Dem Facharzt wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen. 

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Ich kann mir vorstellen, was das für ein Drama ist, aufzuwachen aus der Narkose und sein totes Kind im Arm zu halten.

Anwältin des angeklagten Arztes

„Ich kann mir vorstellen, was das für ein Drama ist, aufzuwachen aus der Narkose und sein totes Kind im Arm zu halten“, spricht die Verteidigerin den Opfern ihr Mitgefühl aus. Man habe sich deswegen auch bemüht, dass die Versicherung so schnell wie möglich einen Schadensersatz auszahlt. Gegen die strafrechtlichen Vorwürfe wehrt sich der Gynäkologe mit einem Anwaltsduo aber vehement. 

Paukenschlag um Gutachter
Und die Verteidiger scheuen nicht davor zurück, scharfe Geschütze aufzufahren: „Wir haben hier einen Sachverständigen, der ein vollkommen unnachvollziehbares Gutachten stellt.“ Ein Privatgutachter würde dem gänzlich widersprechen. Auch der Angeklagte empört sich salopp: „Das ist so ein Unsinn. Hält er uns eigentlich für dumm?“

Belastendes OLG-Urteil
Dass der bestellte Sachverständige kein unbeschriebenes Blatt ist, wollen die Anwälte auch beweisen können: „Das Oberlandesgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass er Vorfälle inszeniert und Geschichten erfindet.“ Das Juristen-Duo stellt einen Antrag auf Befangenheit des Gutachters, fordern einen neuen.

§ 81 StGB Grob fahrlässige Tötung

(1) Wer grob fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Die Richterin wird stutzig: „Das wäre ja Prozessbetrug.“ Und bittet den Sachverständigen um eine Stellungnahme: „Ich sehe mich nicht als befangen. Ich habe keine Vorfälle erfunden. Dieses Urteil ist aus einer Zeit, wo ich noch nicht als Sachverständiger eingetragen war.“ – „Sie sind aber noch derselbe Mensch.“ Frau Rat vertagt für ein ausführliches Aktenstudium. 

Also wird sich der Abschluss, den sich die junge Familie aus Niederösterreich wohl so sehnlichst wünscht, noch verzögert. Der angeklagte Facharzt möchte zum Schluss aber noch etwas sagen: „Die ganze Sache ist eine Tragödie. Aber wir waren nur noch Zuschauer an dieser Tragödie. Dieses Kind ist bereits sterbend ins Krankenhaus gekommen.“

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