Vorwurf: Tierquälerei

Bauer schnitt Kerben in die Ohren von 43 Kühen

Salzburg
07.10.2026 14:18

„Ich bin 60 Jahre Bauer. Das haben meine Eltern und meine Großeltern schon gemacht“, wehrte sich ein Pinzgauer Bauer (78) am Mittwoch im Salzburger Landesgericht. Tierquälerei wird ihm vorgeworfen: Weil er Teile der Ohren seiner 43 Rinder abgeschnitten hat. „Damit ich sie auseinanderhalten kann“, erklärt er seinen „Brauch“. 

Der Angeklagte betreibt schon seit Jahrzehnten einen Bauernhof im Pinzgau. Und er macht die Sache so, wie sie früher gemacht worden ist: Bis vor 2005 war es sogar legal, Teile der Ohren von Kühen abzuschneiden. Sozusagen eine Kerbe hineinzuschneiden, zur Markierung. Heutzutage werden dazu sogenannte Ohrmarken benutzt. Doch der 78 Jahre alte Bauer holt nach wie vor nach der Geburt eines Kalbes die Zange hervor: „Das ist keine Tierquälerei, das mache ich bei Kälbern immer so, weil ich die Viecher sonst nicht auseinanderhalte“, wehrt sich der Angeklagte mit starkem Dialekt beim Prozess am Mittwoch. 

Landwirt poltert: „Fühle mich nicht schuldig“
Das ist doch schmerzhaft für die Tiere, entgegnet die Richterin. Was der Bauer aber kopfschüttelnd verneint: „Sie bluten nicht einmal, das tut ihnen nicht weh.“ Dabei erwähnt der 78-Jährige andere Landwirte, die das offenbar auch so machen. Und der Einheimische holt weiter aus, nennt es sogar einen „Brauch“ und betont: „Das haben meine Eltern und meine Großeltern schon so gemacht.“ Es haben sich aber auch andere Sachen und Regeln geändert, bemerkt die Richterin. 

Tierärztin betont: Rinder haben Schmerzen
Eine Amtstierärztin im Zeugenstand unterstreicht die Schmerzen für die Rinder: „Ja, da die Ohren gut durchblutet sind, sind es akute und starke Schmerzen.“ Sie habe den Landwirt schon hingewiesen, dass diese Ohrkerben verboten seien. Selbst das Anbringen der Ohrmarken sei für die Tiere mit Schmerzen verbunden.

Und der Angeklagte habe bei zumindest 43 Rindern beides getan: Marken an den Ohren angebracht und auch Kerben herausgeschnitten und das zumindest seit 2013 – dem Geburtsjahr seiner ältesten Kuh. Trotz dieser Worte zeigt der Bauer keine Einsicht – im Gegenteil. „Das ist ein Blödsinn. Ich habe die Tiere nicht gequält.“ 

Schuldspruch wegen Tierquälerei. Strafe: sechs Monate Haft auf Bewährung. Da er sich weiterhin nicht schuldig fühlt, erwägt der Bauer – der ohne Anwalt zum Prozess kam – eine Berufung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Salzburg
Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung