Prozess in Eisenstadt

Zeuge vor Gericht? Immer die Zahnbürste einpacken!

Burgenland
30.07.2026 15:30

Ein U-Häftling gibt zu, Drogen im nördlichen Burgenland unters Volk gebracht zu haben. Bei den Mengen ist man sich am Landesgericht uneins. Die Zeugen sind mehr als widersprüchlich.

Wir driften ab ins Drogenmilieu, in dem so mancher nicht mehr weiß, was gestern passiert ist. Oder vor fünf Minuten. Es geht um Heroin, Kokain, Cannabis, Substitol-Tabletten, irgendwelche schwindligen Pilze. Im Fokus sitzt ein 32-jähriger Nordburgenländer, der seine einschlägigen Vorstrafen auf „zwei oder drei“ schätzt. Nehmen wir einfach den höheren Wert.

Die Oma und der Einkaufspreis
Weil seine geliebte Großmutter „vor drei oder vier Jahren“ verstorben ist, habe er sich mehrheitlich dem Konsum von Heroin zugewandt. Der Facharbeiter investierte monatlich vier Fünftel des Gehalts, um „mit der Realität klarzukommen“. Und wenn er sich den Stoff besorgt hatte – warum nicht an Bekannte weitergeben, wenn was überbleibt? „Ausschließlich zum Einkaufspreis“, sagt der Mann beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt. Wer’s genau wissen will, wie viel für so einen Rausch fällig wird: Ein Gramm Heroin kostet 20 Euro.

Zweieinhalb Jahre soll der vermeintlich uneigennützige Burgenländer, für den die Unschuldsvermutung gilt, den Bekanntenkreis mit Drogen versorgt haben. Das gibt er auch zu. Bis zum 15. April 2026, als ein Pärchen von einer Streife kontrolliert wurde. Die Beamten stellten im Auto Heroin sicher und wollten mehr wissen. Sein Name fiel, und man nahm ihn nach den Protokollen bei der Polizei in Untersuchungshaft.

Die Beeinträchtigung bei der Aussage
Die Hauptverhandlung nimmt eine drastische Wendung. Sämtliche Zeugen dementieren, dass ihre Aussagen bei der Polizei richtig waren. Man hört von unterschiedlichen Personen Sätze wie „ich wollte nur weg und habe halt unterschrieben“, „ich war bei der Einvernahme beeinträchtigt“, „ich habe Besseres zu tun, als mich dort stundenlang verhören zu lassen“ und „ich will nicht behaupten, dass mir die etwas in den Mund gelegt haben“. Übrig bleibt, dass die angegeben verkauften Mengen nicht der Realität entsprechen dürften. Und das ist entscheidend für das Urteil.

Die Zeugin und eine mögliche Verleumdung
Der Angeklagte hockt dort, mit gesenktem Blick, und man sieht förmlich die Hoffnung in ihm hochsteigen: Im Grunde sagen die jetzt alle für mich aus! Die Richterin meint zu einer der Zeugin: „Er sitzt in Haft aufgrund Ihrer Angaben. Er ist mäßig freiwillig hier.“ Und: „Es steht für Sie ein Strafverfahren wegen Verleumdung im Raum. Ich kann über Sie die Beugehaft verhängen, wenn Sie keine Antworten liefern. Ich hoffe, Sie haben Ihre Zahnbürste mit.“ Die wortkarge Replik: „Vielleicht waren die Angaben überzogen an diesem Tag.“

Frau Rat vertagt. Sie möchte unbedingt die Polizisten hören, die die fragwürdigen Aussagen protokolliert haben.

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