Kontrollen in Firmen

Schutz gegen die Hitze: Schon 137 Übertretungen

Steiermark
16.07.2026 05:00

Seit heuer gilt eine neue Verordnung, die bei konkreten Hitzewarnungen gilt und Arbeitnehmer entlasten soll. Arbeitgeber sind demnach dazu verpflichtet, bei extremen Temperaturen Maßnahmen zu setzen. Das steirische Arbeitsinspektorat führte bereits knapp 600 Kontrollen durch. 

Seit 1. Jänner 2026 ist in Österreich eine neue Hitzeschutzverordnung in Kraft. Demnach müssen Arbeitgeber ab einer Hitzewarnung der Stufe zwei, ausgesprochen vom Wetterdienst Geosphere Austria, Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Freien umsetzen. Derartige Schritte sind etwa die Beschattung von Arbeits- und Pausenplätzen, die Verlagerung der Arbeitszeit in die kühleren Morgenstunden oder auch die Bereitstellung von ausreichend Trinkwasser.

Die Kontrollen der neuen Verordnung führt in der Steiermark das Arbeitsinspektorat durch. Obwohl der Sommer seinen Höhepunkt noch nicht einmal erreicht hat, wurden bereits knapp 600 derartige Überprüfungen vorgenommen: „Dieses Jahr kam es schon zu 590 Kontrollen und Beratungen. Dabei wurden 137 Übertretungen der Verordnung festgestellt“, sagt Karlheinz Bauer, Leiter des Arbeitsinspektorats Steiermark.

Zitat Icon

Arbeitgeber werden aufgefordert, die Situation zu evaluieren und einen entsprechenden Hitzeschutzplan zu erarbeiten. Wir informieren und beraten dabei. 

Karlheinz Bauer, Leiter des Arbeitsinspektorats Steiermark

Noch keine Strafen für Arbeitgeber
Die Folgen der Beanstandungen beschränken sich aktuell noch auf Beratungen und Verwarnungen: „Die Hitzeschutzverordnung ist noch neu, darum werden die Arbeitgeber aufgefordert, die Situation zu evaluieren und einen entsprechenden Hitzeschutzplan zu erarbeiten, sofern es diesen noch nicht gibt. Wir informieren und beraten dabei“, erklärt Bauer. Künftig darf das Arbeitsinspektorat aber auch Anzeigen erstellen, woraufhin Geldstrafen auf die Arbeitgeber zukommen können.

Arbeitsstättenverordnung in Innenräumen
Kontrollen finden übrigens sowohl bei Arbeiten im Freien als auch in Innenräumen statt. Die Arbeitsstättenverordnung besagt nämlich, dass die Temperatur auch in Büros nicht mehr als 25 Grad betragen sollte – eine Verpflichtung für eine Klimaanlage gibt es allerdings nicht. Der Arbeitgeber muss also auch in Innenräumen entsprechende Maßnahmen zur Kühlung setzen, etwa durch eine Beschattung der Fenster oder Ventilatoren. Die Beschwerden von Arbeitnehmern bezüglich der Temperaturen am Arbeitsplatz steigen im Übrigen bereits seit mehreren Jahren: „Man merkt aber, dass das Bewusstsein heuer noch größer ist“, stellt Bauer fest.

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