Chef zahlte nicht

Arbeitnehmer musste lange auf sein Geld warten

Burgenland
13.07.2026 05:00

Kein Dienstzettel, verspäteter Lohn und fehlende Zahlungen: Erst vor Gericht konnte ein Mitarbeiter eines Unternehmens aus der Servicebranche seine Ansprüche erstreiten.

Sein Chef hatte keine Eile. Der Mann, der in der Servicebranche tätig war, musste aber wahrlich viel Geduld aufbringen. Während seiner gesamten Beschäftigungszeit erhielt er zu keinem Zeitpunkt einen Dienstzettel. „Dieser ist die Eintrittskarte in ein faires Arbeitsverhältnis. Fehlt der Dienstzettel, stehen Beschäftigte im Ernstfall mit leeren Händen da“, betont Heinzi-Erik Hobisch, Rechtsexperte der Arbeiterkammer Burgenland.

Erstes Gehalt erst nach drei Monaten ausbezahlt
Doch damit nicht genug: Lohnzettel wurden erst nach zwei Monaten an den Arbeitnehmer ausgehändigt. Auf den ersten Lohn musste der Mann sogar drei Monate (!) warten.

Zitat Icon

Kein Dienstzettel, verspäteter Lohn und eine unvollständige Endabrechnung sind keine Kleinigkeiten.

AK-Rechtsexperte Heinzi-Erik Hobisch

Als das Dienstverhältnis dann schließlich einvernehmlich aufgelöst wurde, wartete bereits die nächste böse Überraschung auf den Arbeitnehmer. „Bei der Endabrechnung zahlte der Dienstgeber weder anteilige Sonderzahlungen noch Urlaubsersatzleistung oder vom Mitarbeiter getätigte Barauslagen aus“, so Hobisch.

5760 Euro Nachzahlung vor Gericht erstritten
Für den Mann war damit das Maß voll. Er wandte sich Hilfe suchend an die Rechtsabteilung der Arbeiterkammer Burgenland. Nach einer erfolglosen Intervention landete der Fall vor Gericht – und brachte einen Erfolg für den Betroffenen: Insgesamt konnte die Arbeiterkammer für ihn 5760 Euro erstreiten. Damit kam der Fall schließlich doch noch zu einem guten Ende.

Bei ähnlichen Fällen an Arbeiterkammer wenden 
Hobisch hebt aber hervor, dass das Fehlen eines Dienstzettel, die verspätete Auszahlung des Lohns und eine unvollständige Endabrechnung keine Kleinigkeiten seien. „Beschäftigte haben Anspruch auf Transparenz und auf ihr Geld. In solchen Fällen ist es immer ratsam, sich an die Arbeiterkammer zu wenden“, so der Rechtsexperte abschließend.

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