Sachkundenachweis:

Lücken beim neuen „Tier-Führerschein“

Kärnten
08.07.2026 11:00

Neue Regelung lässt viel Spielraum bei der Anschaffung eines Haustieres zu. Eine Tierabnahme ist die letzte Konsequenz. 

Eine Woche ist es her, dass der Sachkundenachweis für Tiere in Österreich eingeführt wurde. Jene, die in Zukunft Hunde, Amphibien, Reptilien oder bestimmte Papageien halten wollen, brauchen eine spezielle Schulung zum Halten dieser Tiere. „Der Tier-Führerschein betrifft nicht jene, die bereits eines der genannten Tiere besitzen“, betont Landesrätin Beate Prettner.

Trotz der neuen Regelung ändert sich bei der Anschaffung eines Tieres de facto aber nicht viel. Denn weder Züchter noch Tierheime müssen beim Verkauf eines Tieres den verpflichtenden Sachkundenachweis verlangen.

Dieser ist erst notwendig, wenn die Tiere bei der Behörde angemeldet werden. Dies muss innerhalb eines Monats nach dem Kauf passieren.

Hat man also spontan vor, sich eines der Tiere zu holen, bleibt eine Frist von einem Monat, den Kurs zum „Tier-Führerschein“ zu absolvieren. Doch davon raten Experten sowie Prettner ab. Der Nachweis soll eigentlich genau solch unüberlegten Spontan-Käufe verhindern.

Ein weiteres Problem betrifft das bestehende Kursangebot. Wie berichtet, sind derzeit nur wenige Ausbildungskurse in Kärnten verfügbar. Die auf der Homepage des Landes Kärnten verfügbaren Kurse sind schnell ausgebucht. Die zuständige Abteilung rät daher, sich früh genug nach einem passenden Kurs umzuschauen und am besten schon vor dem Kauf des Tieres zu absolvieren.

Angst davor, dass man den Kurs nicht besteht und das Tier eventuell weggenommen wird, brauchen interessierte Halter nicht zu haben. „Die Verhängung eines Tierhaltungsverbots ist an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Inkompetenz beim Kurs ist dafür nicht

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