Gericht stellt klar:

Burkiniverbot in Hotelpool „ist Diskriminierung“

Salzburg
08.07.2026 11:38
Porträt von krone.at
Von krone.at

Es war Diskriminierung. Dieses Urteil hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg gefällt, nachdem eine Pongauer Hotelchefin zwei muslimischen Frauen den Zugang zum Hotelpool verwehrt hatte. Die Betroffenen hatten Burkinis getragen.

Die Frauen hatten im Herbst Anzeige erstattet, nachdem ihnen der Zugang zum Pool verwehrt worden war. Die Hotelbetreiber argumentierten mit hygienischen Bedenken und brachten gegen die im Februar ergangenen Straferkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau Beschwerde ein. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde der Geschäftsführerin als unbegründet ab.

„Aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses diskriminiert“
„Sie haben als Geschäftsführerin des Hotels zwei Hotelgästen die Benutzung des hoteleigenen Schwimmbades mit der Begründung untersagt, dass das Tragen von Burkinis nicht erlaubt ist. Sie haben dadurch diese Personen aufgrund ihres religiösen Bekenntnisses diskriminiert und sie gehindert, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch bestimmt ist“, heißt es in dem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes.

Unmittelbar nach dem Aufkommen des Konflikts hatten die beiden Frauen nach einer emotionalen Diskussion an der Rezeption ein Gespräch mit der Geschäftsführung gefordert. Diese hatte argumentiert, Burkinis seien im Haus (von anderen Gästen) nicht gern gesehen. Auch hygienische Gründe würden dagegensprechen und Burkinis widersprächen „österreichischen Gepflogenheiten“. Mit Burkini könne man vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen, aber nicht in Österreich. Letztlich einigte man sich auf einen Hotelwechsel, der von der Geschäftsführung organisiert und bezahlt wurde.

Hygienische Bedenken nicht stichhaltig
Das Gericht urteilte am 25. Juni, dass die Argumente der Hotelbetreiber bezüglich hygienischer Bedenken unbegründet seien, berichteten die „Salzburger Nachrichten“. Dies sei nicht stichhaltig, da Burkinis aus den gleichen Materialien bestünden wie andere Badebekleidung und keine Auffälligkeiten bei Wasserüberprüfungen festgestellt worden seien. Eine fehlende schriftliche Badeordnung und die sporadische Durchsetzung des Verbots stützten die Entscheidung.

Zitat Icon

Menschen erleben es als tiefe Demütigung, wenn sie gezwungen werden, sich auszuziehen, obwohl dadurch niemandem ein Schaden entsteht.

Eine der beiden Betroffenen

Darüber hinaus urteilte das Gericht, dass es sich um unmittelbare Diskriminierung handele, da die Äußerungen der Hotelbetreiber klar zeigten, dass Frauen mit religiös motivierter Schwimmbekleidung unerwünscht seien. Zu der bereits verhängten Geldstrafe von 100 Euro kommen nun 20 Euro für die Verfahrenskosten hinzu.

Im Gespräch mit den „Salzburger Nachrichten“ betonte eine der betroffenen Frauen: „Mir ist durchaus bewusst, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger dieses Landes für ein Burkiniverbot aussprechen würden; als Juristin halte ich fest, dass die Benachteiligung eines Menschen nur dann keine Diskriminierung darstellt, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, etwa weil dadurch ein Schaden verhindert wird.“

„Menschen bedecken Körper aus unterschiedlichen Gründen“
Als Friedensaktivistin appelliere sie an alle, die ein solches Verbot befürworten: „Frauen bzw. Menschen bedecken ihren Körper aus den unterschiedlichsten Gründen – weil sie sich mit mehr Haut nicht wohlfühlen, aus medizinischen Gründen wie dem Schutz vor UV-Strahlung oder aus kulturellen bzw. religiösen Gründen – und sie erleben es als tiefe Demütigung, wenn sie gezwungen werden, sich auszuziehen, obwohl dadurch niemandem ein Schaden entsteht.“

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