Unheimliches Rätsel

„Geisterauto“ parkt seit einem Jahr auf Straße

Niederösterreich
08.07.2026 11:00

In der Gemeinde Pöchlarn (NÖ) rätselt man seit Längerem über ein scheinbar besitzerloses Auto. Weil es eine Landstraße ist, kann die Gemeinde es nicht abschleppen. Im Gasthaus nebenan heißt es, der Besitzer sei verstorben ...

Wer im Wirtshaus in der Wiener Straße in Pöchlarn, Bezirk Melk, essen geht, parkt in der Regel auch dort. Seit einem Jahr fällt den dortigen Stammgästen ein Dauerparker am Straßenrand gegenüber der Gaststube auf. Der Škoda gehöre wohl einem deutschen Staatsbürger, der in der Zwischenzeit verstorben sei – lautet ein Gerücht, das momentan schwer zu beweisen ist.

Nicht nur den Gasthausbesuchern, auch den Anrainern stößt der „Geisterparker“ aber sauer auf. „Wir verstehen das nicht. Wenn ich ein Auto ohne Kennzeichen parke, schleppt es die Polizei innerhalb von zwei Wochen ab!“, tobt ein Pöchlarner.

Auch im Gemeindeamt kennt man die Vermutung mit dem deutschen Staatsbürger. Der Vizebürgermeister, Markus Mandic, ist erst diese Woche wieder durch die betreffende Straße durchgefahren – und das Auto steht immer noch dort. „Uns ärgert das auch. Wir haben das schon mehrmals bei den Behörden gemeldet“, betont er. Öffentliche Parkplätze seien in der Gegend jedoch genug vorhanden.

Das Fahrzeug hat bereits einige Witterungsspuren, seit es auf dem Platz steht.
Das Fahrzeug hat bereits einige Witterungsspuren, seit es auf dem Platz steht.(Bild: Franz Crepaz)

Spuren führen nach Deutschland
Der Bezirksstraßenmeister befürchtet, dass der Pkw schon längst entfernt werden könnte, wenn die Sachlage klar wäre. Ist der Fahrzeugbesitzer nicht  in Österreich wohnhaft, wird es aber schwierig. „Und einfach abschleppen dürfen wir das Auto rechtlich nicht, bis das geklärt ist“, sagt der Straßenmeister.

Die Bezirkshauptmannschaft Melk, die auch diese Landesstraße verwalten muss, geht derzeit noch der Frage nach, wer der Fahrzeughalter ist. Das Problem ist aber schon seit März bekannt. Wie die „Krone“ nun erfuhr, dürfte eine Spur der Ermittlungen tatsächlich nach Deutschland führen – ob und wer wirklich verstorben ist, werde von der Polizei ermittelt. Das Parken ohne gültigen Kennzeichen auf öffentlichen Straßen sei jedenfalls rechtswidrig. 

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