Neonazi abgeblitzt
Tschechien darf Liebich an Deutschland ausliefern
Nach einem Spruch eines Prager Gerichts steht fest: Tschechien darf die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Die 55-Jährige hatte sich dagegen gewehrt und Einspruch eingelegt – damit ist sie nun abgeblitzt.
Die Rechtsextremistin wurde in Deutschland im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.
Nach Verurteilung Geschlecht geändert
Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
Liebich hat Angst vor dem Männergefängnis
Das Landgericht in Pilsen hatte vor einer Woche entschieden, dass Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden solle. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Ein erster Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin wurde vor Ort abgelehnt.
Monatelange Fahndung in ganz Europa
Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Krasna bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Derzeit sitzt die 55-Jährige in sogenannter Auslieferungshaft im Gefängnis von Pilsen. Die Bedingungen dort gelten als hart. Untergebracht sind dort mehr als 1200 Häftlinge – darunter auch Schwerverbrecher. Es ist überwiegend ein Männergefängnis, es gibt aber vereinzelt Insassinnen. In Tschechien ist die Überbelegung der Haftanstalten ein großes Problem.
Ähnlicher Fall sorgte auch in Österreich für Aufsehen
Der Fall erinnert an den österreichischen Fall Waltraud. Der Mann hatte im Vorjahr kurz vor dem Antritt einer dreimonatigen Haftstrafe seinen Geschlechtseintrag ändern lassen. Ziel der Aktion war laut Walter P., der seitdem als Waltraud P. auftritt, die Haft im Frauengefängnis zu verbüßen. Die Änderung erfolgte nach Vorlage eines psychiatrischen Gutachtens. Kurz nach der Änderung erhielt Waltraud P. nach eigenen Angaben ein Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt, in dem ihr ein früherer Pensionsantritt mit 61 Jahren statt wie zuvor mit 65 Jahren als Mann in Aussicht gestellt wurde.









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