Die vier Schuldsprüche im Zuge der sogenannten ÖVP-Wirtschaftsbund-Affäre haben nicht nur in Vorarlberg für Schlagzeilen gesorgt. Der Vorwurf lautete auf Vorteilsannahme bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung, auch „Anfütterung“ genannt. Im Zuge des erstinstanzlichen Urteils wurden die vier Ex-Funktionäre auch dazu verpflichtet, einen Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens zu leisten, die bei Gericht und Staatsanwaltschaft angefallen sind.
Beschwerde gegen Pauschalbetrag
Dagegen wehrten sich zwei der Verurteilten: der frühere Wirtschaftskammerpräsident Hans Peter Metzler und der ehemalige Wirtschaftsbund-Direktor Jürgen Kessler. Sie legten Beschwerde ein, um ihren Kostenbeitrag zu reduzieren. Statt der vom Gericht festgesetzten Pauschale von je 2000 Euro forderten sie eine deutliche Reduktion auf nur 500 Euro beziehungsweise 150 Euro.
OLG Innsbruck weist Beschwerde ab
Ihr Antrag wurde nun vom Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck rechtskräftig abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der guten finanziellen Situation der beiden Männer: Laut dem Gerichtsbeschluss verdient einer der Beschwerdeführer monatlich rund 7500 Euro brutto, der andere bezieht ein Einkommen von mindestens 10.000 Euro brutto.
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