17.600 Unterschriften

Landesregierung muss Volksbegehren behandeln

Vorarlberg
06.07.2026 15:00
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Wie das Land Vorarlberg am Montag informierte, haben über 17.000 Menschen das Volksbegehren zum Erhalt der Geburtenstation am Krankenhaus Dornbirn unterschrieben. Damit liegt der Ball nun bei der Landesregierung.  

Die Landeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung am Montag das Ergebnis ermittelt und über das Landes-Volksbegehren entschieden: Gemäß den Bestimmungen der Landesverfassung liegt ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn“ vor.  272.136 Personen waren insgesamt stimmberechtigt, 17.605 davon haben eine gültige Eintragung abgegeben. Die Hürde von 5000 gültigen Stimmen hat die Initiative damit locker genommen, auch wenn die Online-Petition zum selben Thema 57.000 Unterstützungserklärungen erreicht hat.

Das Volksbegehren ist nun durch die Landeswahlbehörde innerhalb einer Woche der Landesregierung vorzulegen. Diese muss das Thema des Volksbegehrens dann innerhalb von drei Monaten behandeln. Zuvor hat die Wahlbehörde die Niederschriften der Gemeinden auf allfällige Irrtümer in den zahlenmäßigen Ergebnissen geprüft und die Gesamtzahl der Stimmberechtigten sowie der gültigen Eintragungen ermittelt.

„Zurück zum Start“
Das Volksbegehren wurde initiiert, weil die Landesregierung im Zuge ihrer Umstrukturierungsmaßnahmen die Geburtenstation im Krankenhaus Dornbirn ins Bregenzer Spital verlegen will. Das sorgte für eine Welle des Protests. Auch die Opposition unterstützte diesen Protest. Bei der sozialdemokratischen Gesundheitssprecherin Manuela Auer war die Freude am Montag groß: Fast 18.000 Unterschriften seien ein beeindruckender Erfolg und würden zeigen, wie groß der Rückhalt für den Standort Dornbirn in der Bevölkerung ist. Nach der breiten Unterstützung der Online-Petition sei nun auch amtlich festgestellt: „Viele Vorarlbergerinnen und Vorarlberger sprechen sich gegen die Schließung einer wohnortnahen Geburtenstation aus.“ Die Landesregierung müsse nun zurück an den Start – und zwar ohne Wenn und Aber. 

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