Amt missbraucht?

Staatsanwalt ermittelt wieder gegen Bürgermeister

Vorarlberg
04.07.2026 05:00

Der Bludenzer Stadtchef Simon Tschann ist erneut ins Visier der Justiz gerückt. Wie schon im Jahr 2021 geht um eine Baurechtsangelegenheit. Erneut steht der schwere Vorwurf des Amtsmissbrauchs im Raum.  

Der Lerneffekt scheint nicht besonders groß zu sein, denn Simon Tschann (ÖVP) hat nach „Krone“-Infos schon wieder die Staatsanwaltschaft an der Backe. Abermals geht es um eine Baurechtssache, dem Vernehmen nach um eine Wohnanlage. „Es ist richtig, dass Ermittlungen gegen den Bludenzer Bürgermeister geführt werden. Es handelt sich um eine Baurechtsangelegenheit und es geht um Paragraf 302 (Anm: Amtsmissbrauch) des Strafgesetzbuches“, bestätigt Karin Dragosits, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Feldkirch.

Rechtliche Vorgaben missachtet?
Nachdem die Justizbehörden bereits ein jahrelanges, medienwirksames Verfahren rund um ein Bauprojekt in der Fohrenburgstraße führen, wirft jetzt also eine weitere Causa einen Schatten auf die Amtsführung des Bludenzer Stadtchefs. Im Zentrum der Ermittlungen steht der Verdacht, dass bei der Genehmigung einer Wohnanlage rechtliche Vorgaben missachtet und behördliche Spielräume unzulässig gedehnt wurden. Bestätigt sich der Anfangsverdacht, dürfte sich das Stadtoberhaupt also erneut wegen Amtsmissbrauchs vor dem Landesgericht wiederfinden. Für Simon Tschann, der stets betont hat, sich auf die Experten seiner Baurechtsabteilung verlassen zu haben, gilt die Unschuldsvermutung.

Bürgermeistersessel wackelt ohnehin
Bei einer erneuten Anklage dürfte sein Bürgermeistersessel aber noch mehr wackeln, als dieser es ohnehin schon tut. Die neuen Ermittlungen treffen den Rathauschef nämlich in einer ohnehin extrem heiklen Phase: Bereits im Dezember 2024 wurde Tschann in erster Instanz wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung zu elf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Er legte umgehend Rechtsmittel ein, der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hob in weiterer Folge das Urteil wegen mangelnder Begründung auf. Vom Vorwurf der falschen Beurkundung wurde der Stadtchef rechtskräftig freigesprochen.

§ 302 Missbrauch der Amtsgewalt

  1. Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
  2. Wer die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäfts mit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer durch die Tat einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.

„Zurück zum Start“ hieß es hingegen bezüglich des Amtsmissbrauchsvorwurfs. Die juristische Neuauflage im Februar 2026 endete schließlich mit einem Schuldspruch: acht Monate bedingte Haft sowie eine saftige Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro. Das Urteil ist nach wie vor nicht rechtskräftig, da sowohl die Verteidigung (Nichtigkeitsbeschwerde) als auch die Staatsanwaltschaft (Berufung gegen das Strafausmaß) Rechtsmittel eingelegt haben.

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