Familiendrama mit Blaulicht-Finale in Vorarlberg: Eine 43-jährige Mutter soll im Zuge einer Auseinandersetzung ihren Sohn und sechs Polizisten attackiert haben. Nun musste sie sich am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Seinen Anfang nahm die Angelegenheit mit einem Streit zwischen der 43-jährigen Frau und ihrem Sohn, der laut der Angeklagten „ab und zu in Rage“ gerät und dann „gar nichts mehr mitbekommt“. Mit einem Schlüssel soll sie den Nachwuchs im Zuge der Auseinandersetzung verletzt haben. Schließlich flüchtete sie aus der eigenen Wohnung – nur um bei der Rückkehr auf ihren Ex-Partner und die bereits alarmierte Polizei zu treffen.
Der Ex-Partner hatte befürchtet, die Mutter könnte mit einem Messer auf den Sohn losgehen und darum die Exekutive verständigt. Dann eskalierte die Situation endgültig. „Als ich ihn sah, sah ich rot“, gestand die Frau vor Richterin Franziska Klammer am Landesgericht Feldkirch. Zudem zeigte die 43-Jährige den Beamten, dass mit ihr nicht gut Kirschenessen ist. Sechs Polizisten waren nötig, um die Frau unter Kontrolle zu bringen.
Gesundheitliche Probleme
Getätigte Beleidigungen räumte sie vor Gericht ein – eine Morddrohung bestritt sie aber, die Vorwürfe gestand sie nur teilweise. Ihre Verteidigung verwies auf die gesundheitliche Notlage der Mandantin. Seit einem Autounfall leide diese an Lungenproblemen. „Als zwei von ihnen auf mir drauf waren, bekam ich Probleme“, schildert die Angeklagte unter Tränen.
Die Anklage wegen schwerer Körperverletzung habe sie zunächst verwirrt – erst nach der Erklärung der Richterin nickte sie verständnisvoll. Im Gerichtssaal offenbarte sich nach und nach ein zerrüttetes Leben: Dauerkonflikte mit dem Ex-Partner, viele Tränen, eine Mutter als stille Begleiterin auf der Zuschauerbank, die die belastende Situation ihrer Tochter bestätigte.
„Es tut mir leid für das, was passiert ist“, sagte die 43-Jährige dann sichtlich gebrochen. Das Urteil lautete: schuldig im Sinne der Anklage. Die Strafe beläuft sich auf 300 Tagessätze à vier Euro, die Hälfte davon bedingt. Die Frau nahm das Urteil an – damit ist es rechtskräftig.
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