Hatten vier Männer aus Vorarlberg mit fingierten Rechnungen rund um Corona-Tests den Steuerzahler betrogen? Nein, befand der Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch.
Im Zentrum des Prozesses stand ein Vorwurf, der es in sich hatte: Die Staatsanwaltschaft warf den bislang unbescholtenen Männern vor, während der Corona-Pandemie 2021 rund 109.000 Euro veruntreut zu haben – mit fingierten Rechnungen. Die vier hatten damals ein Unternehmen betrieben, das Corona-Tests auswertete. Grundlage war ein Vertrag mit dem Analyse- und Medizinzentrum (AMZ), über das staatlich geförderte Testungen abgewickelt wurden.
Die Anklage zeichnete ein klares Bild: Als die öffentlichen Förderungen zurückgingen, sollen die Angeklagten auf fingierte Rechnungen zurückgegriffen haben, um weiter Geld zu lukrieren. Über sogenannte Kick-back-Zahlungen hätten sie sich auf Kosten der Steuerzahler bereichert.
Ein AMZ-Mitarbeiter mit unklarem Mandat
Die Verteidigung malte ein völlig anderes Bild: Nicht die vier Männer hätten getäuscht – sie seien selbst die Getäuschten gewesen. Verantwortlich sei ein Mitarbeiter des AMZ, der sich als bevollmächtigter Vertreter der Geschäftsführung ausgegeben habe, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Die Angeklagten hätten schlicht darauf vertraut, dass Verträge und Abrechnungen ihre Richtigkeit hätten.
Von fehlenden Vollmachten oder internen Zuständigkeiten im AMZ hätten sie nichts gewusst. Die Verteidiger erinnerten zudem an die chaotischen Anfangsmonate der Pandemie: Unter enormem Zeitdruck und ständig wechselnden Vorgaben hätten ihre Mandanten Strukturen aufgebaut, um täglich tausende Tests auszuwerten.
Den Ausschlag für den Freispruch gab letztlich ein, so der vorsitzende Rat, „unglaubwürdiger Auftritt“ im Zeugenstand. Unter anderem konnte der belastete AMZ-Mitarbeiter vor Gericht nicht einmal erklären, welche Befugnisse er genau hatte. Für den Richter war der Fall daher klar: Die Angeklagten hätten redlich davon ausgehen dürfen, dass der Mann tatsächlich über eine Vollmacht verfügte. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, ob sie das Urteil bekämpfen wird – und offen ist auch, ob nun ein Verfahren gegen den fragwürdigen AMZ-Mitarbeiter folgt.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.