Der Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann (ÖVP) musste sich erneut wegen Amtsmissbrauchs am Landesgericht Feldkirch verantworten. Und wie schon in der Erstauflage setzte es einen Schuldspruch: acht Monate Haft auf Bewährung, dazu eine saftige Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro.
Notwendig geworden war der zweite Rechtsgang, weil das Oberlandesgericht Innsbruck das erstinstanzliche Urteil – elf Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 51.000 Euro – aufgehoben hatte. Die Vorwürfe seien nicht ausreichend begründet worden, so die Erklärung. Im Mittelpunkt der Neuauflage stand die Frage, ob Tschann im Jahr 2021 eine Baubewilligung für eine Wohnanlage wissentlich rechtswidrig erteilt hat. Der Bürgermeister hatte eingeräumt, die Unterlagen vor der Unterzeichnung nicht gelesen zu haben. Dafür wolle er auch die Verantwortung im Rahmen einer Diversion übernehmen. Ein „Schuldeingeständnis light“ also.
Neuer Stadtchef, „andere Atmosphäre“
„Aus unserer Sicht war klar der politische Wille zu erkennen, das Projekt zu genehmigen“, sagte hingegen der als Zeuge geladene ehemalige Stadtplanungsleiter im Prozess am Dienstag. Laut seinen Angaben seien die ursprünglichen Entwürfe für das Projekt noch unter Tschanns Vorgänger, Langzeitbürgermeisters Josef Katzenmayer, eingereicht worden. Zu jener Zeit habe der Bauträger, die Firma Jägerbau, gerade auch die Unternehmenszentrale nach Bludenz verlagert und den Wunsch geäußert, beide Projekte möglichst zeitgleich zu eröffnen. Katzenmayer hätte aber darauf bestanden, dass dafür das Wohnbauprojekt erst alle Auflagen erfüllen müsse. Nach dem Bürgermeisterwechsel habe dann „eine andere Atmosphäre“ geherrscht, so der Zeuge. Tschann habe argumentiert, dass Jägerbau ohnehin schon so viel geändert habe und man nicht noch zusätzliche Auflagen machen solle.
Unübliche Vorgehensweise
In weiterer Folge habe die Stadtplanung dann eine interne Stellungnahme zum Vorhaben abgegeben. Das übliche Vorgehen wäre gewesen, diese Stellungnahme an den Bauträger zu schicken, der dann die Möglichkeit hat, ein Gegengutachten zu erstellen oder auf die Vorschläge einzugehen. Dass ein Projekt ohne weitere Einbindung der Stadtplanung und ohne Anpassungen genehmigt worden sei, daran könne er sich nicht erinnern, unterstrich der Ex-Stadtplanungsleiter. Im Fall des vorliegenden Bauprojektes sei es aber so gewesen. Später hätte man erfahren, dass eine Bauverhandlung ausgeschrieben worden sei – allerdings ohne die Stellungnahme in den Bauakt aufgenommen zu haben. „Ich hatte im Zuge des Verfahrens Druck verspürt, das Projekt positiv zu beurteilen“, so der Zeuge. Zusatz: „Wir haben uns bei der Beurteilung dieses Projekts derart verbogen, dass man schon fast die Wirbelsäule krachen gehört hat.“ Konkrete Weisungen seitens des Bürgermeisters habe es aber nicht gegeben.
Ich hatte im Zuge des Verfahrens Druck verspürt, das Projekt positiv zu beurteilen.
Der als Zeuge geladene Ex-Stadtplanungsleiter
Belastetes Verhältnis inklusive Mobbingklage
Friktionsfrei war das Verhältnis zwischen Tschann und dem ehemaligen Stadtplanungsleiter jedenfalls nicht. Bereits im Jahr 2023 hatte das Arbeits- und Sozialgericht Feldkirch eine Klage des Diplomingenieurs gegen die Stadt Bludenz abgewiesen. Der 54-Jährige wehrte sich damals dagegen, nach seiner Rückkehr aus dem Krankenstand in einem externen Büro arbeiten zu müssen, zudem wollte er sicherstellen, dass er auch weiterhin Leiter der Abteilung bleibt. Ebenfalls Gegenstand des Verfahrens war eine Mobbingklage gegen Tschann, diese wurde aber zurückgezogen.
Als zweiter Zeuge ist ein Mitarbeiter der Stadtplanungsabteilung einvernommen worden. Dieser erklärte unter anderem, sich nicht an eine ausdrückliche Freigabe des Projekts in Form eines Baubescheids erinnern zu können – Tschann hatte dies wiederholt behauptet. Im Gegensatz zu seinem Vorgesetzten will er allerdings keinen politischen Druck verspürt haben.
Schuldspruch statt Diversion
Nach gut eineinhalbstündiger Beratung kamen die Richterin und die zwei Schöffen zu einem Urteil. Und dieses fiel durchaus heftig aus: acht Monate Haft auf Bewährung, dazu eine saftige Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro. Mit der gewünschten Diversion ist es also nichts geworden, stattdessen kassierte der Tschann erneut eine veritable Ohrfeige. Dass er daraus politische Konsequenzen ziehen und als Bürgermeister zurücktreten wird, ist aber nicht zu erwarten – zu einem automatischen Amtsverlust führt die Strafe nicht. Noch ist das Urteil ohnehin nicht rechtskräftig: Die Verteidigung meldete bereits Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, die Staatsanwaltschaft beruft bezüglich der Strafhöhe. Fortsetzung folgt.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.