Der Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann wurde vergangenes Jahr wegen Amtsmissbruch verurteilt. Nun hob der Oberste Gerichtshof das Urteil auf – der Fall muss folglich neu verhandelt werden.
Im Jahr 2024 ist Simon Tschann, ÖVP-Bügermeister von Bludenz, am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 51.000 Euro verurteilt worden. Der Vorwurf lautete Amtsmissbrauch und falsche Beurkundung. Nun wurde der Urteilsspruch am Dienstag vom Obersten Gerichtshof aufgehoben – damit geht das Verfahren zurück an das Landesgericht Feldkirch.
Freispruch und Urteil aufgehoben
In der Causa geht es darum, ob Tschann bei einem Bauprojekt in der Bludenzer Fohrenburgstraße im Jahr 2021 rechtswidrig gehandelt hat. So soll er etwa die Baugenehmigung trotz einer negativen Stellungnahme der Behörde erteilt haben. Am Dienstag hat der OGH entschieden, dass Tschann bei dem Baubescheid in seinem Ermessensspielraum als Amtsinhaber gehandelt habe. Daher müsse das Urteil aufgehoben werden. Vom Vorwurf der falschen Beurkundung wurde er vom OGH freigesprochen.
Tschann hatte gegen das erstinstanzliche Urteil eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht und Berufung angemeldet. Stets beteuerte er seine Unschuld. In einer ersten Reaktion zeigte er sich erleichtert: „Jetzt heißt es zurück an den Start. Bei der neuen Verhandlung werden wir zeigen, dass das Team der Stadt Bludenz und ich nach bestem Wissen, Gewissen und im Interesse der Stadt Bludenz gehandelt haben.“
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