In der Wiederauflage des Amtsmissbrauchsverfahrens gegen den Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann (ÖVP) wurde dieser am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten und einer Geldbuße von 60.000 Euro verurteilt. Der Stadtchef will das nicht akzeptieren und geht in Berufung, von Einsicht keine Spur.
Kaum war das Urteil am Dienstagabend gefallen, legten die Anwälte von Simon Tschann bereits Berufung ein und meldeten umgehend eine Nichtigkeitsbeschwerde an. Mittwochfrüh folgte dann eine persönliche Stellungnahme des Stadtchefs, in der er in die Offensive ging: „Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse der Stadt Bludenz gehandelt und können die Argumentation des Landesgerichts nicht nachvollziehen.“
„Himmelschreiendes Unrecht“
Dabei war Richterin Franziska Klammer in ihrer Urteilsbegründung unmissverständlich: Tschann habe eine Baugenehmigung für eine Wohnanlage erteilt, ohne dabei eine überaus kritische Stellungnahme der eigenen Stadtplanungsabteilung geprüft zu haben. Die Behauptung von Tschann, die Unterlagen schlicht nicht gelesen zu haben, sei unglaubwürdig, da er um die Brisanz des Verfahrens gewusst habe.
Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse der Stadt Bludenz gehandelt und können die Argumentation des Landesgerichts nicht nachvollziehen.
Simon Tschann
Auch der Einwurf des Stadtchefs, dass er Baurecht hätte studieren müssen, um den komplexen Bescheid inhaltlich prüfen zu können, stimme nicht. Dem nicht genug, warf die Richterin Tschann vor, dass er im Nachhinein die Sache vertuschen wollte – so habe er Besprechungstermine erfunden und faktenwidrig behauptet, die kritische Stellungnahme sei zurückgenommen worden.
Angesichts dieser Gemengelage war für die Richterin klar: Das begangene Unrecht war „himmelschreiend“, ein eindeutiger Fall von Amtsmissbrauch also! Freigesprochen wurde der Bludenzer Bürgermeister hingegen vom Vorwurf der falschen Beurkundung im Amt.
„Vertraue auf faire Beurteilung“
Nun ist also erneut der Oberste Gerichtshof am Zug, der das erstinstanzliche Urteil – elf Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 51.000 Euro – aufgehoben hatte, weil die Vorwürfe nicht ausreichend begründet worden seien. Er vertraue auf die Gerechtigkeit der Justiz „und darauf, dass es in den nächsten Instanzen eine faire Beurteilung geben wird“, so Tschann in seinem Statement. Zudem betont er, dass er das Urteil nicht aus Eigeninteresse bekämpfe: „Das ist nicht nur mir ein Anliegen, sondern allen Mitarbeitenden im Rathaus. Sie haben auch in diesem Fall professionelle Arbeit für unsere Stadt geleistet.“
Eine Aussage, die fragwürdig ist: Zum einen suggeriert sie, dass es die städtischen Mitarbeiter waren, welche die Sache verbockt hätten – und sie ignoriert die Tatsache, dass ja Tschann selbst die Einwände der eigenen Stadtplanungsabteilung „übersehen“ hatte.
Belastende Jahre
Dass sich der Bludenzer Stadtchef als Opfer sieht, macht auch die abschließende Passage seines persönlichen Statements deutlich: „Dieses Verfahren und seine jahrelange Dauer sind Erfahrungen, die wir alle so nicht gebraucht hätten. Die vergangenen Jahre waren für meine Familie, für mich persönlich und für unser Team im Rathaus sehr belastend.“
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