Prozess in Eisenstadt

Ein Fernseher erfordert den Weitblick der Justiz

Burgenland
30.06.2026 15:00

Weil er ein defektes TV-Gerät nach Rückgabe der Kaufsumme in Höhe von 5500 Euro verkauft statt retourniert haben soll, muss sich ein 34-Jähriger in Eisenstadt wegen schweren Betrugs vor Gericht verantworten: „Der Fernseher wurde verschrottet.“

Der deutsche Staatsbürger, der vor zwei Jahren nach Eisenstadt gesiedelt ist, um dort irgendwann als Einzelunternehmer tätig zu sein, ist beim AMS gemeldet und bekommt vom Staat monatlich 2100 Euro Gründungsbeihilfe. Um 5500 Euro hat sich der 34-Jährige bei einem österreichischen Online-Marktplatz einen Fernseher bestellt.

Nun sitzt er am Landesgericht auf der Anklagebank, weil er in Zusammenhang mit diesem TV-Gerät einen schweren Betrug begangen haben soll. Nicht nur sein Anwalt Florian Astl ist der Meinung, dass die Causa eigentlich zivil- und nicht strafrechtlich abgehandelt werden sollte.

Was üblich und gratis ist
Also der Deutsche ordert den Fernseher. Der wird von einer Spedition geliefert. Die Verpackung ist beschädigt, das wird schriftlich vermerkt. Es handelt sich um ein falsches Modell. Das Display ist zerkratzt. Der Mann tritt mit dem Händler in Kontakt, nachdem er das Gerät um 300 Euro auf dessen Funktionsfähigkeit hat überprüfen lassen. Man einigt sich nach mehreren Wochen, dass Geld und Fernseher wieder die Besitzer wechseln. Der Händler überweist die 5500 Euro. Der Angeklagte ist nicht daheim, als der Spediteur das ramponierte Trum abholen will. Er wird anderswo fündig und bestellt einen neuen Flatscreen. Bei der Lieferung will er den zuvor gekauften zum Verschrotten mitgegeben haben. „Das ist üblich und gratis.“ Es gibt keinen Beleg.

Strafrahmen: Drei Jahre Haft
Und nun gehen die Meinungen auseinander. Der Händler ist der Ansicht, dass der 34-Jährige aus seinem Besitz Kapital geschlagen und den Fernseher weiterverkauft hat. Der wegen schweren Betrugs angeklagte Unbescholtene – der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft – versteht die Welt nicht mehr.

Der Streit um des Kaisers Bart wird auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Richterin möchte den Händler als Zeugen hören.

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