Ein tödlicher Jagdunfall wurde am Dienstag in Graz verhandelt. Angeklagt sind zwei Steirer, die durch den unsachgemäßen Umgang mit einem Jagdgewehr, den Tod ihres Freundes zu verantworten haben. Beide wurden verurteilt.
Die immense Trauer von Familie und Freunden ist im bummvollen Gerichtsaal regelrecht greifbar. Immer wieder hört man leises Schluchzen. Es ist ein Prozess, der jeden betroffen macht. Es geht um den Tod eines 42-jährigen, zweifachen Familienvaters aus der Südsteiermark. Er starb durch den Schuss aus einem Jagdgewehr eines Freundes, der sich bei einer Waffenübergabe gelöst hatte. Der Repetiere war nicht gesichert.
„Der Erstangeklagte ist am 25. Jänner 2026 jagen gegangen“, schildert Staatsanwältin Marina Murko. „Er schoss ein Wildschwein, das noch weglief. Das spätere Opfer und der Zweitangeklagte halfen suchen. Der Erstangeklagte übergab danach sein Gewehr kurz dem Zweitangeklagten – ohne zu überprüfen, ob es gesichert war, was es offensichtlich nicht war“, erklärt die Anklägerin. Als der es wieder zurückgab, löste sich ein Schuss, der tragischerweise den Familienvater traf.
Man geht davon aus, dass das Gewehr bei einer Übergabe in einem gesicherten Zustand ist.
Verteidiger Bernhard Lehofer
Vertrauensgrundsatz
„Es ist ein trauriger, tragischer Unfall, den wir hier zu verhandeln haben. Es gibt hier keine Täter, nur Opfer“, sagt die Verteidigerin des 57-jährigen Erstangeklagten, dem die ungesicherte Waffe gehörte und der selbst zwei Wochen in stationärer Behandlung war, weil er mit den Folgen dieses Unfalls kaum leben kann. Bernhard Lehofer, Anwalt des 36-jährigen Zweitangeklagten, der das ungesicherte Gewehr übergeben bekam, berief sich auf den Vertrauensgrundsatz: „Man geht davon aus, dass das Gewehr bei einer Übergabe in einem gesicherten Zustand ist.“
„Schuldig“, betont der Windschwein-Jäger bei seiner Einvernahme mit brüchiger Stimme. Immer wieder kullern Tränen über sein Gesicht. Von Richterin Julia Riffel nach seinem Verhältnis zum Opfer befragt, schluchzt der Mechaniker: „Wir waren gut befreundet. Er hat mich öfter zum Jagen eingeladen.“
So wie Sie sagen, dass Sie die Waffe bei der Übergabe gehalten haben, wäre es genau in Richtung eines Menschen gewesen.
Richterin Julia Riffel
Gewehr zur Nachsuche mitgenommen
An jenem Abend hatte er vom Hochsitz aus ein Wildschwein geschossen. Es sprang aber ab (flüchtete, Anm.). Für die Nachsuche rief er seinen Freund an, der mit dem Zweitangeklagten zum Hochsitz kam. Weil man nicht wusste, ob das Tier verendet ist, riet das spätere Opfer dem Erstangeklagten, sein Gewehr mitzunehmen, falls das Tier angreift. „Ich habe mir das Gewehr umgehängt“, erklärt er Richterin Julia Riffel. „Ich bin sicher, dass ich es nicht repetiert habe.“ Ausschließen kann er es aber nicht. „Ich habe das hunderte Mal durchgespielt. Ich habe keine Erinnerung.“ - „Haben Sie geschaut, ob ihr Gewehr gespannt, gesichert oder ungesichert war? Haben Sie es irgendwie überprüft?“, fragt die Richterin. „Nein“, antwortet der 57-Jährige.
Für ein Foto, das das spätere Opfer vom Schützen schoss, übergab der Erstangeklagte sein Gewehr inzwischen an den Zweitangeklagten. Als das Schwein zum Abtransport fertig war, gab dieser das Gewehr zurück: „Als wir beide die Hände am Gewehr hatten, löste sich der Schuss.“ Geschockt sah er, wie sein enger Freund, am Hals tödlich getroffen, einfach nach hinten umfiel.
Wenn man auf die Jagd geht, eröffnet man eine Gefahrenquelle. Sie haben sorgfaltswidrig gehandelt und das darf nicht passieren.
Die Vorsitzende
„Nie in Richtung eines Menschen“
„Ich bin selbstverständlich davon ausgegangen, dass das Gewehr in gesichertem Zustand ist“, betont der 36-Jährige. „Aber den Ladezustand haben Sie nicht überprüft?“, will Julia Riffel wissen. „Nein“, antwortet der erfahrene Jäger. Es gebe laut seinen Angaben auch keine genauen Angaben, in welche Richtung der Lauf zeigen soll. „Aber nie in Richtung eines Menschen“, betont er. „So wie Sie sagen, dass Sie die Waffe bei der Übergabe gehalten haben, wäre es genau in Richtung eines Menschen gewesen.“ – „Aber ich wusste ja nicht, dass er (das Opfer, Anm.) dort steht. Ich hatte ihn aus den Augen verloren.“
Ein Sachverständige erklärte kurz die Funktion eines Repetiergewehres: „Nach dem Einlegen des Magazins muss repetiert werden, dann muss händisch ein Spannschieber nach vorne geschoben werden. Erst dann ist das Gewehr schussbereit.“ Nach dem ersten Schuss sei der Spannschieber nicht zurückgeschoben worden. „Das Gewehr muss aber repetiert und der Abzug betätigt worden sein, sonst hätte sich kein zweiter Schuss lösen können“. Um das Gewehr bei der Übergabe zu überprüfen, hätte man aktiv auf den Spannschieber schauen müssen.
„Schlimmster Tag“
Kurz vor dem Urteil entschuldigten sich die Angeklagten noch bei der Familie des Opfers: „Es war der schlimmste Tag für uns alle. Es tut uns unendlich leid.“ Der Erstangeklagte wird wegen grob fahrlässiger Tötung zu 7200 Euro Geldstrafe und sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Sie mit einem geladenen und gespannten Gewehr in den Wald spazieren und es einer anderen Person übergeben“, betont die Richterin. „Ich gehe davon aus, dass Sie bei der Übergabe an den Abzug geraten sind.“
Sein Jagdkollege muss wegen fahrlässiger Tötung 4500 Euro Geldstrafe bezahlen. „Es ist ein tragischer Unglücksfall mit verheerenden Folgen. Aber wenn man auf die Jagd geht, eröffnet man eine Gefahrenquelle. Sie haben sorgfaltswidrig gehandelt und das darf nicht passieren“, begründete die Vorsitzende die Urteile, die nicht rechtskräftig sind.
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