Tritt ab Juli in Kraft

Mehr Schutz für Tiere durch Sachkundenachweis

Tierecke News
19.06.2026 12:47
Porträt von Tierecke
Von Tierecke

Ein Hundewelpe mit süßen Augen, ein farbenprächtiger Papagei oder eine faszinierende Schlange – die Versuchung, ein Tier spontan mit nach Hause zu nehmen, ist oft groß. Doch ab 1. Juli 2026 gilt in Österreich: Wer einen Hund, bestimmte Papageienvögel, Reptilien oder Amphibien halten möchte, muss zuvor einen Sachkundenachweis absolvieren.

Ein Tier zu halten bedeutet weit mehr als Füttern und Streicheln. Es bedeutet Verantwortung – oft über viele Jahre hinweg. Genau hier möchte die bevorstehende Novelle des Tierschutzgesetzes aus 2024 ansetzen. Künftig müssen Personen, die erstmals die Haltung bestimmter Tierarten anstreben, einen Nachweis über eine allgemeine Sachkunde erbringen.

So sollen Spontankäufe verhindert werden und das Bewusstsein dafür gestärkt werden, welche Anforderungen die Haltung eines Tieres tatsächlich mit sich bringt. Welche Inhalte vermittelt werden, welche Qualifikationen die Vortragenden mitbringen müssen und wer von der Verpflichtung ausgenommen ist, wurde ebenfalls neu geregelt.

Durch den Sachkundenachweis soll bereits vor dem Kauf des Tiers Bewusstsein für die ...
Durch den Sachkundenachweis soll bereits vor dem Kauf des Tiers Bewusstsein für die Verantwortung und auch Kosten dahinter geschaffen werden. Qualzuchten wie Mops oder Bulldoge sind oft Dauergast beim Tierarzt, das wird von neuen Tierhaltern oft ausgeblendet.(Bild: Vadim Zakharishchev yourmoments.)

Tritt in Kürze in Kraft
Die entsprechenden Bestimmungen treten ebenfalls mit 1. Juli 2026 in Kraft.  Doch nicht nur für künftige Tierhalter gibt es Neuerungen. Auch die Zucht von Tieren wurde im Rahmen der Tierschutzgesetz-Novelle neu geregelt. Die dafür geschaffenen Bestimmungen in der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung sind bereits mit 19. Juni 2026 in Kraft getreten.

Ab 01. Juli ist vorgeschrieben:

  • Pflicht für Ersthalter: Wer künftig erstmals einen Hund, bestimmte Papageienvögel, Reptilien oder Amphibien halten möchte, muss einen Sachkundenachweis erbringen.
  • Bei Hunden: Vorgeschrieben sind ein Theoriekurs und eine Praxiseinheit. Themen sind unter anderem Haltung, Gesundheit, Erziehung, Hundeverhalten, Tierschutz sowie sicheres Verhalten im Alltag und auf Almen.
  • Bei Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögeln: Es ist ein Theoriekurs zu Haltung, Pflege, Ernährung, rechtlichen Vorschriften und Gefahrenvermeidung vorgeschrieben

Erstmals enthält die Verordnung umfassende Vorgaben für die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht. Dazu zählen Mindestanforderungen an die Unterbringung und Betreuung der Tiere, verpflichtende Aufzeichnungen sowie Informationspflichten bei der Abgabe von Tieren.

Änderungen in der Zucht
Für Hunde und Katzen wurden darüber hinaus zusätzliche Regelungen geschaffen. Diese betreffen unter anderem Altersgrenzen für den Einsatz in der Zucht, die höchstzulässige Anzahl von Würfen sowie die Verwendung und Gestaltung von Wurfboxen. Die Informationspflichten bei der Abgabe von Tieren treten mit 1. Jänner 2027 in Kraft.

Für Tierschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) sind die neuen Regelungen ein wichtiger Schritt. Sie sollen sowohl Tierhaltern als auch Züchtern klare Rahmenbedingungen geben und zu einer einheitlichen Umsetzung der Vorschriften beitragen. Vor allem aber senden sie eine klare Botschaft: Tiere sind keine Ware, sondern fühlende Lebewesen – und ihre Haltung beginnt mit Wissen, Verantwortung und Respekt.

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