Griechen machen ernst
Darum fliegen bald Drohnen über Urlauberstrände
Wer in Griechenland seinen Sommerurlaub verbringt, könnte künftig am Strand nicht nur Möwen, sondern auch Drohnen über sich entdecken. Allerdings haben die Fluggeräte nicht die Badegäste im Visier: Sie sollen dabei helfen, gegen illegal aufgestellte Liegen und Sonnenschirme vorzugehen und den freien Zugang zu den Stränden zu sichern.
Griechenland will bei der Kontrolle seiner Strände künftig verstärkt auf moderne Technik setzen. Ein Gesetzentwurf, der derzeit dem Parlament in Athen vorliegt, sieht vor, Verstöße künftig auch mithilfe von Drohnen und Satellitenbildern festzustellen. Darüber berichtete die Zeitung „To Proto Thema“.
Strände sollen besser geschützt werden
In Griechenland gibt es grundsätzlich keine Privatstrände – alle Bürger haben freien Zugang zu den Küsten. Nach einem Gesetz aus dem Jahr 2024 darf zudem maximal ein Drittel eines Strandes mit Liegestühlen und Sonnenschirmen zur kommerziellen Nutzung belegt sein.
Da die Kontrolle der zahlreichen Strände und Inseln durch Behörden vor Ort nur schwer zu bewältigen ist, sollen künftig Luftaufnahmen dabei helfen festzustellen, ob Betreiber ihre erlaubten Flächen überschreiten oder ohne Genehmigung Liegen und Sonnenschirme aufstellen.
Hohe Strafen für Betreiber
Bei Verstößen sind teils empfindliche Sanktionen vorgesehen. Je nach Schwere des Vergehens drohen hohe Geldstrafen. Laut den vorliegenden Informationen können Bußgelder zwischen 2.000 und 60.000 Euro verhängt werden.
Bei schweren oder wiederholten Verstößen sind darüber hinaus zeitweise Betriebsschließungen sowie der Ausschluss von künftigen Vergaben von Strandkonzessionen vorgesehen.
Urlauber müssen keine Strafen befürchten
Für Badegäste selbst sollen die neuen Kontrollen keine direkten Konsequenzen haben. Die vorgesehenen Strafen richten sich ausschließlich gegen Betreiber, die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen.
Auch wenn Urlauber unwissentlich auf einer nicht genehmigten Liege Platz nehmen, müssen sie laut den vorliegenden Informationen kein Bußgeld befürchten. Sollte eine illegal aufgestellte Liege jedoch geräumt werden müssen, besteht demnach auch kein Anspruch auf eine Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren.









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