Mit dem Beschluss im Wiener Landtag sind die neuen Regeln für die Vergabe von Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen endgültig scharf gestellt. Damit ist nun auch klar, wie man ab 14. Juli zu den entscheidenden Bonuspunkten für Wohnbedarf kommen kann – und bis spätestens 22. September auch muss.
Für rund die Hälfte aller Wiener Wohnungen – ein Viertel im Gemeindebau und ein Viertel Genossenschaftswohnungen – sind die neuen Vergaberegeln (die „Krone“ berichtete) per Gesetzesbeschluss jetzt in trockenen Tüchern. Vor jedem der jährlich rund 14.000 Ein- und Umzüge im sozialen Wohnbau steht künftig eine Liste an Bonuspunkten. Auch, wer schon ein Wohnticket hat, muss im Sommer auf das neue System umsteigen.
Negative Mieter-Historie mehr als nur ein Schlechtpunkt
Details dazu, wie man Bonuspunkte sammelt und nachweist, gab es bisher noch nicht. Die Stadt wollte erst die Ergebnisse eines zweimonatigen Testlaufs mit dem neuen System abwarten. Nachdem es seine Praxistauglichkeit mit 150 neuen Wohntickets und insgesamt 47 vergebenen Wohnungen unter Beweis gestellt hat und laut dem Büro von Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) von den Nutzern „als fair und transparent“ wahrgenommen wurde, liegen die Kriterien jetzt auf dem Tisch.
Noch bevor man Punkte sammeln kann, müssen die unverhandelbaren Zugangskriterien erfüllt sein: Neben bisher Gültigem wie Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt und Hauptwohnsitz in Wien kommt als Ausschlusskriterium „Vermerke in der Mieter-Historie“ neu dazu: Fehlende Zahlungsmoral oder Terror gegenüber Mitbewohnern sind also nicht „nur“ ein Schlechtpunkt – das gilt auch für alle, die mitübersiedeln, und auch während der gesamten Wartezeit auf eine neue Wohnung.
Bedarf muss schwarz auf weiß nachgewiesen werden
Einige bisherige Kriterien für Wohnbedarf werden halbwegs unverändert übernommen, etwa Wien-Bonus, „Jungwiener“-Vorteil, Wohnungswechsel für Senioren und lange Wartezeit. In der Ausgestaltung anderer Bonuspunkte-Kategorien verbergen sich aber neue Stellschrauben: Überbelag in der bisherigen Wohnung kann man etwa nur geltend machen, wenn alle Beteiligten schon seit mindestens zwei Jahren an einer gemeinsamen Adresse hauptgemeldet sind.
Kommission als letzter Ausweg
Ein neues Maßnahmenpaket hilft vor allem Frauen in Ausnahmesituationen: Aber auch Trennung bzw. Scheidung müssen nachgewiesen werden, zumindest durch eine eidesstattliche Erklärung des bisherigen Partners. Auch häusliche Gewalt bedarf einer Bestätigung – wenn nicht durch Urteile oder dergleichen mehr, dann durch die Angaben einer Betreuungseinrichtung. Ebenso wird künftig mehr Rücksicht auf gesundheitliche Einschränkungen genommen. Damit diese zu Bonuspunkten werden, braucht es wiederum Nachweise, etwa Atteste, Pflegestufe-Bescheide, Bestätigungen.
Die vielfältigen Nachweispflichten sollen Missbrauch verhindern. Darüber hinaus kann es aber die Wohnungskomission in erklärbaren Härtefällen selbst Bonuspunkte vergeben. Einen speziellen Startbonus gibt es zudem für alle, die jetzt schon ein Wohnticket haben und auf das neue System umsteigen müssen. Die bisherige Wartezeit wird dabei angerechnet. Wie viel „Gewicht“ die einzelnen Bonuspunkte jeweils haben werden, will die Stadt noch vor dem Start der neuen Anmeldung am 14. Juli bekanntgeben.
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