Die blau-schwarze Landesregierung in der Steiermark verschärft den Kurs gegenüber Asylwerbern und ukrainischen Vertriebenen weiter. Am Donnerstag wurde eine verschärfte Hausordnung in Grundversorgungsquartieren beschlossen. Jede Abwesenheit ist zu melden, Besuche sind eingeschränkt, Leistungen können gekürzt werden.
Umbau der Sozial- und Wohnunterstützung, Sachleistungskarte für Asylwerber und Vertriebene: Die FPÖ-ÖVP-Landesregierung hat den Kurs gegenüber Nicht-Österreichern schon in einigen Punkten verschärft. „Wir beenden jene Willkommenspolitik, die jahrelang vermittelt hat, dass die Grundversorgung lediglich der Beginn eines uneingeschränkten Daueraufenthalts mit langfristiger Vollalimentierung ist“, sagt Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ), der politisch den Scharfmacher gibt.
Nun wurde eine Hausordnung für Grundversorgungsquartiere beschlossen. So müssen Leitungsbezieher täglich Anwesenheitslisten unterzeichnen, jede Abwesenheit ist zu melden. Mit Strom, Wasser und Heizenergie soll sparsam umgegangen werden, Möbel und Einrichtung sind schonend zu behandeln. Verschmutzungen und unerlaubte Müllablagerungen sind verboten, die Mülltrennung ist einzuhalten. Besuche werden eingeschränkt und sind nur noch bis 22 Uhr möglich, Nacht- und Mittagsruhe sind einzuhalten. Wird grob oder wiederholt gegen diese Regeln verstoßen, können Leistungen eingeschränkt oder gänzlich eingestellt werden.
Hilfstätigkeiten auch ohne Zustimmung
Festgeschrieben ist im neuen Grundversorgungsgesetz, das am 12. Juni in Kraft getreten ist, dass zumutbare Hilfstätigkeiten wie Rasenmähen oder Schneeschaufeln auch ohne Zustimmung der Bewohner durchzuführen sind. Neu geregelt ist zudem, dass bei Verdacht auf extremistische oder terroristische Aktivitäten sowohl die Sicherheitsbehörden als auch die zuständige Abteilung des Landes von der Leitung der organisierten Unterkunft unverzüglich zu verständigen sind.
ÖVP-Landesrat Karlheinz Kornhäusl trägt den Kurs des freiheitlichen Landesrats mit: „Mit der neuen Hausordnung schaffen wir klare und nachvollziehbare Regeln für das Zusammenleben in den Quartieren. Wer Schutz in der Steiermark erhält, muss sich auch an die Spielregeln halten.“
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