Prozess in Eisenstadt

Es war einmal … ein kratzender Rollkragenpulli

Burgenland
23.06.2026 19:00

Misshandlungen und Drohungen oder doch alles nur ein Missverständnis? Ein arbeitsloser Manager aus dem Nordburgenland tritt vor Gericht auf, als sei er beim Proseminar in „Ausredologie“ sang- und klanglos durchgefallen.

Der Geschäftsführer eines Konzerns im Nordburgenland, der arbeitslos geworden war, weil das Unternehmen in Konkurs ging, wird ebenso wenig gern beim AMS vorstellig wie bei Gericht. „Ich habe immer noch ein Angebot aus Dubai, das ich damals nicht angenommen habe, weil meine Lebensplanung eine andere war.“

Damals.

Bei der ersten Hauptverhandlung wurde dem 58-Jährigen vom Anwalt der Klägerin der Verlobungsring ausgehändigt. Wortlos steckte er ihn in ein mitgebrachtes Papiersackerl. Darin befand sich ein Bild, das die Frau gemalt hat und mutwillig zerstört haben soll. „Sie hatte wieder einmal einen Wut-Anfall.“

Eine Sitzbank und der Jackenknopf
Wiederholt misshandelt soll er sie haben. „Keinesfalls. An jenem Abend haben wir gemeinsam ihren Ohrring gesucht und sie hat sich dabei den Kopf an der Sitzbank angeschlagen.“ Und die abgerissene Halskette? „Sie ist unglücklich bei einer Umarmung an meinem Jackenknopf hängen geblieben.“ Die Niederösterreicherin widerspricht vehement. Auch, was den folgenden Tag betrifft, gehen die Erinnerungen diametral auseinander. Mit vorgehaltener Schrotflinte soll der passionierte Jäger gedroht haben, die Frau zu erschießen. „Das ist Unsinn“, sagt der Mann, der zu diesem Zeitpunkt einen „schäbigen Rollkragenpullover“ getragen haben will. So erklärt er, dass er sich mehrmals am Hals gekratzt hat, als ihn die Polizei abholte. Beamte wiederum wollen gesehen haben, dass er das Zeichen des Halsabschneidens gegenüber der Freundin gemacht habe. Die Richterin bezeichnet dies als „haarsträubend“.

„Konstruiert und nicht lebensnah“
Überhaupt habe die Ex „die Vorfälle von Anfang an stringent geschildert“, wo hingegen die Erklärungen des Angeklagten „konstruiert und vom Ablauf nicht lebensnah“ gewirkt hätten: Drei Monate Haft auf Bewährung. Der Manager ist einverstanden.

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