Prozess in Eisenstadt: Ein Burgenländer soll die Lebensgefährtin geschlagen, seelisch misshandelt, erpresst und mit dem Umbringen bedroht haben. Die Meinungen gehen auseinander. Fix ist: Seit der Verhandlung gehen die beiden getrennte Wege.
Beide sagen unisono: „Wir haben einander nichts geschenkt.“ Das war’s dann auch schon mit den Gemeinsamkeiten in der jahrelangen Beziehung.
Mit Champagnerflasche „aufgerieben“
Die Frau (48) soll vom Burgenländer (57) kurz vor Weihnachten an den Haaren ins Haus geschleift, dort wiederholt geschlagen und mit erhobener Champagnerflasche mit dem Umbringen bedroht worden sein. „Ich dachte, jetzt haut er mir die über den Schädel.“
Entweder ... oder!
Weiters habe sie der Mann mittels Erpressung gezwungen, die Zusage für einen wohldotierten Job zurückzuziehen: „Sonst werden über deine offizielle Mailadresse heikle Daten rausgehen und du bist in der ganzen Branche verschrien.“ Warum er dieses Ansinnen gehabt haben könnte? „Er meinte, dass wir dann quitt sind. Weil er auch keine Arbeit hat.“
Ein perfides Wenn-dann-Spielchen soll an der Tagesordnung gestanden haben. Beim Prozess in Eisenstadt hört man Sätze wie „Entweder du bist meine Freundin und ich beschütze dich. Oder du bist mein Feind“ und „Wenn du verstanden hast, was ich will, leben wir brav weiter und alles wird wieder gut.“ Am Vormittag der Anzeige – die Frau hatte ein Bild zerstört, das sie selbst gemalt und dem Burgenländer geschenkt hatte („Er hat sich lustig darüber gemacht“) – stand der 57-Jährige mit einer Schrotflinte vor ihr und soll gesagt haben: „,Wenn du willst, dass es aus ist, musst du mich umbringen.' Dann steckte er sich selbst das Gewehr in den Mund.“
„Ich wollte sie heiraten“
Im Zeugenstand zeichnet der Mann, für den die Unschuldsvermutung gilt, ein gänzlich anderes Bild. „Ich kann mir nicht erklären, warum ich angezeigt wurde. Es war eine Beziehung mit viel Auf und Ab.“ Gestört habe ihn halt, dass seine Familie vor ihm vom neuen Job der Freundin erfahren hat. „Ich wollte sie heiraten.“
Die Richterin vertagt. Weitere Zeugen sollen gehört werden. Die Opfervertreterin händigt dem Angeklagten den Verlobungsring aus.
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