Tod am Großglockner

Urteil zugestellt: Verfahren geht in nächste Runde

Gericht
22.06.2026 23:15
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Von krone.at

Vier Monate nach dem aufsehenerregenden Prozess um den Erfrierungstod einer 33-Jährigen am Großglockner liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung wollen das Urteil anfechten. 

Vier Monate nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung eines 37-jährigen Salzburgers Thomas P. im Zusammenhang mit dem Erfrierungstod seiner 33-jährigen Lebensgefährtin Kerstin G. am Großglockner im Jänner 2025 liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor. Das Landesgericht Innsbruck hat das Urteil ausgefertigt und den Verfahrensparteien zugestellt, wie das OLG Innsbruck am Montag mitteilte. Bereits unmittelbar nach der Verhandlung hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung angekündigt, Berufung einzulegen.

Grob fahrlässige Tötung seiner Begleiterin
Über die eingebrachten Rechtsmittel wird das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden. Ein Termin für die Berufungsverhandlung steht derzeit noch nicht fest. Der Vorsitzende Richter Norbert Hofer, selbst erfahrener Alpinist und Bergretter, hatte den Angeklagten im Februar wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten sowie zu einer unbedingten Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt.

Grundsätzlich müssen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung ihre Berufungen innerhalb von vier Wochen schriftlich begründen und einbringen. Aufgrund des umfangreichen Verfahrens beantragte der Verteidiger des Angeklagten jedoch eine Fristverlängerung. Über diesen Antrag wurde bislang noch nicht entschieden. Nach Einschätzung des OLG ist allerdings davon auszugehen, dass die Verlängerung gewährt wird. Grundlage dafür ist eine Bestimmung der österreichischen Strafprozessordnung, die eine Fristverlängerung unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht, um eine ausreichende Vorbereitung der Verfahrensparteien sicherzustellen.

Richter Norbert Hofer hatte die Auffassung, dass die 33-jährige Verstorbene überlebt hätte, wenn ...
Richter Norbert Hofer hatte die Auffassung, dass die 33-jährige Verstorbene überlebt hätte, wenn die richtigen Maßnahmen rechtzeitig gesetzt worden wären.(Bild: Johanna Birbaumer)

Das Urteil wurde am 20. Februar nach einer mehr als 13-stündigen Verhandlung verkündet. Der Prozess hatte großes mediales Interesse geweckt und wurde von rund 50 Medienvertretern aus dem In- und Ausland verfolgt. Obwohl zahlreiche Anklagepunkte nicht aufrechterhalten wurden, gelangte das Gericht dennoch zu dem Schluss, dass eine grob fahrlässige Tötung vorlag.

In seiner Begründung verwies Richter Hofer auf die „Führungsverantwortung“ des Angeklagten. Seine im Vergleich zu ihm weniger erfahrene Partnerin habe sich „in seine Obhut“ begeben. Nach Ansicht des Gerichts habe der Alpinist die Situation am Berg „schlicht falsch eingeschätzt“. Zugleich stellte Hofer klar, der Angeklagte sei „kein Mörder“ und habe versucht, Hilfe zu organisieren sowie seiner Freundin beizustehen. Nach Auffassung des Richters hätte die 33-Jährige jedoch vermutlich überlebt, wenn die richtigen Maßnahmen rechtzeitig gesetzt worden wären. Zudem berücksichtigte das Gericht bei der Strafzumessung die „mediale Vorverurteilung“ des Angeklagten – insbesondere in sozialen Medien – sowie den Verlust seiner Lebensgefährtin.

Aussagen von Thomas P. und Alpinpolizist deckten sich nicht
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. In seiner Aussage erklärte er, dass es ihm „unendlich leid“ tue. Er betonte, die Bergtour sei gemeinsam geplant worden, und bestritt, die Rolle eines Bergführers eingenommen zu haben. Seiner Darstellung zufolge verlief die Tour zunächst ohne größere Probleme. Das Gespräch mit der Alpinpolizei nach Mitternacht habe er als Notruf verstanden. Der betreffende Alpinpolizist, der später als einer von insgesamt 15 Zeugen sowie neben zwei Gutachtern vor Gericht aussagte, habe dies jedoch anders bewertet. Zudem sei es ihm anschließend nicht gelungen, den Angeklagten telefonisch zu erreichen. Laut dessen Aussage habe die Frau ihn schließlich kurz unterhalb des Gipfels, bereits völlig entkräftet, aufgefordert, Hilfe zu holen.

Die Anklagebehörde stützte ihre Vorwürfe vor allem auf ein alpintechnisches Gutachten. Im Mittelpunkt standen dabei die Planung der Tour, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft unzureichende Notfallausrüstung sowie eine mangelhafte Hilfeleistung. Außerdem wurde dem 37-jährigen Angeklagten vorgeworfen, nicht rechtzeitig einen Notruf abgesetzt und auf Kontaktversuche beziehungsweise Rettungsbemühungen der Alpinpolizei nicht oder zu spät reagiert zu haben. Erst gegen 3.30 Uhr soll er die Einsatzkräfte verständigt haben, nachdem er seine Begleiterin am Berg zurückgelassen hatte. Die 33-jährige Salzburgerin wurde am folgenden Tag von der Bergrettung tot auf Österreichs höchstem Berg aufgefunden.

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