Fahrlässige Tötung?

Großglockner-Tragödie wird nun minutiös aufgerollt

Tirol
18.02.2026 19:00

Zwei Gutachter, 15 Zeugen, rund 50 Medienvertreter – am Innsbrucker Landesgericht geht es am Donnerstag um den Erfrierungstod der Salzburger Alpinistin Kerstin G. (33) am Großglockner. Trägt der Freund und Seilpartner eine Mitschuld, war es grob fahrlässige Tötung? 

Ein junges Paar, beide exzellente Alpinisten, in einer Extremsituation am höchsten Berg Österreichs, dem Großglockner (3798 Meter) – und am Ende ist die Frau tot, erfroren am Stüdlgrat. Die in den Morgenstunden des 18. Jänner 2025 gestartete Tour endet – wie mehrfach berichtet – mit einem Drama. Ohne dass rechtzeitig ein Notruf abgesetzt wird, bleibt die Frau nach kräftezehrender, fast 20-stündigem Aufstieg alleine zurück: bei eisigen Temperaturen und stürmischem Wind.

Kalser Bergretter im Angesicht des höchsten Berges Österreichs
Kalser Bergretter im Angesicht des höchsten Berges Österreichs(Bild: Bergrettung Kals)

Partnerin verlassen, um doch noch Hilfe zu holen
Ihr Partner hatte sie gegen 2 Uhr allein zurückgelassen und sich selbst am Weg gemacht, um nach der Gipfelüberschreitung vom Notraum der Erzherzog-Johann-Hütte doch noch einen Hilferuf abzusetzen – erst um 3.30 Uhr. Auf Hilfsangebote, unter anderem den Überflug eines Polizeihubschraubers, hatte das Paar vorher nicht reagiert. Der Mann schaltete nach einem Kontakt sogar das Handy auf lautlos, lautet der konkrete Vorwurf.

Die 33-Jährige sei laut Anklage dann „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ rund 50 Meter unterhalb des Gipfelkreuzes verstorben.

Zehn Punkte, um Vorwurf zu untermauern
Das war grob fahrlässige Tötung, wirft die Anklage dem erfahrenen Alpinisten vor – und listet in zehn Punkten das angebliche Fehlverhalten des Salzburgers auf. Der Verteidiger, Kurt Jelinek, sieht dagegen nur einen „tragischen Unglücksfall“ und bestreitet im Namen seines Mandanten die Vorwürfe.

Ab 9 Uhr wird Norbert Hofer im großen Schwurgerichtssaal das Verfahren führen. Der erfahrene Richter ist speziell für Alpinereignisse zuständig, er ist selbst Notfallsanitäter und Flugretter.

Richter Norbert Hofer, spezialisiert auf Alpinangelegenheiten, führt den Prozess als ...
Richter Norbert Hofer, spezialisiert auf Alpinangelegenheiten, führt den Prozess als Einzelrichter.(Bild: Christof Birbaumer)

Alpinsachverständiger und Gerichtsmedizinerin am Wort
Ausführlich zu Wort kommen werden die Sachverständigen Walter Würtl (Alpinwissenschaftler, Berg- und Skiführer) sowie Claudia Wöss (Gerichtsmedizinerin, die den Erfrierungstod erklären wird). Darüber hinaus sind 14 Zeugen geladen, auch die Angehörigen des Bergsteiger-Duos.

Mutter der 33-Jährigen hält zum Angeklagten
Die Mutter der Verstorbenen stimmte in einem Interview nicht in den Chor der Vorwürfe gegen den Angeklagten ein. Im Gegenteil: Sie suche keinen Schuldigen für den Tod ihrer Tochter. Und in der Berichterstattung habe sie gestört, dass die 33-Jährige als „kleines Dummerchen“ dargestellt worden sei, das ihrem Freund blind gefolgt sei.

Gebannt blickt die österreichische Berg-Szene auf den Ausgang des Strafprozesses: Es könnte ein wegweisendes Urteil für zukünftige Bergtouren werden – vor allem bei mehreren Beteiligten mit unterschiedlichem Können und Erfahrung.

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