Nach der brisanten „Krone“-Enthüllung über eine Staatsbürgerschafts-Groteske rund um einen verurteilten syrischen Terroristen aus Graz reagiert jetzt die Politik. Das Innenministerium verweigert dem Flüchtling, der in seiner Heimat aktiv an Kampfhandlungen teilgenommen hat, den Pass.
Der Wirbel war groß. Wie berichtet, klagte sich ein steirischer Islamist, der wegen Terrorismus rechtskräftig im Gefängnis saß, durch alle Instanzen. Und trotz Warnung des Staatsschutzes vor der Gefahr durch Radikalisierung gab das steirische Landesverwaltungsgericht grünes Licht für die Staatsbürgerschaft.
Gegen Aberkennung des Schutzstatus berufen
Hier nochmals die Chronologie bis zur absurden Entscheidung der Justiz: Der mittlerweile 29-jährige Syrer kam 2014 nach Österreich und erhielt im September desselben Jahres einen Schutzstatus. 2016 wurde er wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung dann zu 30 Monaten Haft verurteilt, kam nach Verbüßung der Hälfte der Strafe mit Bewährungsauflagen wieder frei. 2018 erkannte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Schutzstatus ab – diese Entscheidung wurde 2021 (wie so oft) durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.
Obwohl es angeblich keine Anzeichen auf Radikalisierung mehr gab und der Syrer selbst deswegen auch eine freiwillige Absolvierung eines Deradikalisierungsprogramms ablehnte, wurde der Mann 2023 nach dem Verbotsgesetz angezeigt – wieder kommt die Justiz ins Spiel: Denn die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein.
Verletzung des Rechtes auf Gleichbehandlung
Ein Jahr später, 2024 beantragte der mittlerweile mit einer Christin verheiratete Familienvater offiziell die österreichische Staatsbürgerschaft. Im April des Vorjahres wurde der Antrag durch die zuständige Behörde der steirischen Landesregierung abgewiesen. Dagegen erhob der 29-Jährige wieder Beschwerde, die das Landesverwaltungsgericht jedoch abwies.
Daraufhin der Gang zum Höchstgericht – und der Verfassungsgerichtshof hob tatsächlich das Erkenntnis der Vorbehörde auf. Die Begründung: Verletzung des Rechtes auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander sowie fehlende Begründung hinsichtlich der vom Antragssteller ausgehenden Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Trotz Warnung des Staatsschutzes.
Ministerium zerlegt Gerichtsentscheid
Die Aufregung war somit perfekt. Nachdem der steirische Landeschef Mario Kunasek betonte, „es darf nicht sein, dass man potenziellen Terroristen die Staatsbürgerschaft verleiht“, reagiert jetzt auch das Innenministerium.
Dieses sieht in der Gerichtsentscheidung ein klares Fehlurteil, noch dazu mangelhaft begründet. Wörtlich heißt es: „Es wurde aus Sicht des Innenministeriums nicht ausreichend geprüft, ob der Syrer eine positive Einstellung zu Österreich hat und sich mit den österreichischen Werten tatsächlich identifiziert.“
Daher werde gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt, die Verleihung des rot-weiß-roten Passes somit vorerst verweigert. Da auch die steirische Landesregierung Revision erheben wird, geht die brisante Causa um den „Terror-Syrer“ in die nächste Runde. Es bleibt also spannend ...
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