Kammer hilft Köchin

Erst Hungerlohn, dann Rauswurf: Jetzt 8900 Euro!

Wien
16.05.2026 11:00

Zehn Monate Vollgas in der Küche eines schicken Wiener Pinsa-Lokals, dann der Rausschmiss. Die AK Wien erkämpfte der Köchin 8900 Euro vor Gericht. Perfide: Die erfahrene Fachkraft arbeitete lange für einen Hungerlohn.

Die Kritiken auf Google Maps waren hymnisch: Das Essen des schicken Pinsa-Lokals in zentraler Wiener Lage wurde von Gästen teils in den höchsten Tönen gelobt. Davon hatte die 42-jährige Köchin, die dort in der Küche stand, freilich wenig. Nach zehn Monaten im Betrieb fand sie sich plötzlich ohne Job wieder – und ohne einen Cent des ihr zustehenden Lohns.

Die ersten Monate um 955 Euro brutto
Erst 20 Wochenstunden – für gerade einmal 955 Euro brutto im Monat, ein echter Hungerlohn. Der Chef war dennoch offenkundig zufrieden: Nach drei Monaten einigte man sich auf Vollzeit. Fortan verdiente die Frau 1950 Euro brutto pro Monat.

Doch je mehr sie leistete, desto weniger schien ihr Arbeitgeber das zu schätzen. Das Kalkül dahinter ist zynisch: In der Sommersaison brauchte er sie für 20 Stunden, ab Herbst für 40 – und als die Saison sich drehte, sollte sie einfach weg. 

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Mit dieser Personalpolitik wird die Gastronomie den Fachkräftemangel sicher nicht in den Griff bekommen.

Ludwig Dvořàk, AK Wien

Unterschrift verweigert – und trotzdem raus
Sechs Monate nach dem Wechsel auf Vollzeit drängte der Arbeitgeber die Frau zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses. Sie verweigerte die Unterschrift. Was folgte, war dreist: Der Chef behauptete plötzlich, die Köchin sei „zu wenig flexibel“ bei Dienstplanänderungen gewesen – und sprach eine „Kündigung mit sofortiger Wirkung“ aus.

Ludwig Dvořák, Bereichsleiter der arbeitsrechtlichen Beratung bei der Wiener Arbeiterkammer, stellt klar: „Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung kann nur in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart werden. Bei einer normalen Kündigung gibt es immer eine Kündigungsfrist, während der der Lohn weitergezahlt werden muss.“ Kurzum: Der Chef hatte schlicht kein Recht dazu.

8900 Euro: Das Gericht spricht Klartext
Die Köchin wandte sich an die AK Wien. Gemeinsam klagte man offenen Lohn, Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung ein. Das Arbeits- und Sozialgericht gab der Frau Recht: 8900 Euro brutto wurden ihr zugesprochen. Den gesamten Betrag hat der Arbeitgeber noch immer nicht beglichen – die AK Wien unterstützt die Köchin dabei weiterhin.

„So wird man Fachkräftemangel nicht lösen“
Für Dvořák ist es kein Einzelfall. „Insgesamt erleben wir solche Fälle in der Gastronomie leider oft: unplanbare Arbeitszeiten und Hire-and-fire-Personalpolitik. So wird das nichts mit den Fachkräften in der Gastro. Stattdessen muss die Branche faire Arbeitsbedingungen und Löhne bieten“, mahnt der Experte.

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