Kurz vor der umstrittenen Wahl des neuen ORF-Generals am Donnerstag gibt es überraschende Nachnominierungen. Die Mitarbeiter des Öffentlich-Rechtlichen wünschen sich indes Lisa Totzauer an ihrer Spitze.
Eigentlich wurden die 35 Stiftungsräte gebeten, die vielversprechendsten Kandidaten für den ORF-Chefsessel bis Montag, 12 Uhr, zu nominieren und damit zu den Hearings einzuladen. Dadurch hätten alle Bewerber bei der hauseigenen „Elefantenrunde“ am Montagabend auf ORF III, die ohne große Überraschungen und Ansagen über die Bühne gegangen ist, ihre Konzepte für den krisengebeutelten Öffentlich-Rechtlichen präsentieren können.
Bewerberliste wurde um zwei Namen länger
Die als SPÖ-nahe geltende Stiftungsrätin Andrea Schellner überraschte jedoch mit späten Nachnominierungen: Sonja Sagmeister und Petra Höfer – beide waren in Rechtsstreitigkeiten mit dem ORF verwickelt – verpassten somit zwar die Chance, sich mit den anderen Kandidaten vor den Augen von rund 84.000 Zusehern zu messen, dürfen nun aber am Donnerstag beim Stiftungsrat vorstellig werden.
„Einige Kandidaten haben sich in der Elefantenrunde disqualifiziert“, erklärt Schellner in einer Aussendung die Nachnominierungen, die anscheinend rechtliche Anfechtungen und Kritik an einer zu engen Kandidatenauswahl verhindern sollen.
Die Chancen der bisherigen Favoriten dürften dadurch aber kaum sinken. Als aussichtsreichster Kandidat gilt weiterhin Clemens Pig, der zuletzt die APA geführt und einige Unterstützer in der Politik hat. Auch den beiden Medienmanagern Markus Breitenecker und Johannes Larcher werden gute Chancen eingeräumt.
Totzauer holt sich Platz 1 bei ORF-Journalisten
Während hinter den Kulissen bereits alles ausgepackelt sein soll, haben die ORF-Journalistinnen und -Journalisten ihre eigene Favoritin gekürt. Bei einem internen Stimmungsbild erhielt ORF-TV-Magazinchefin Lisa Totzauer 51,3 Prozent der rund 600 abgegebenen Stimmen. Ob sich die Präferenz der Mitarbeiter auch in der offiziellen Wahl niederschlägt, darf aber bezweifelt werden.
Am Donnerstag fällt jedenfalls die Entscheidung im politisch besetzten Stiftungsrat, der sich rechtlich auf dünnem Eis bewegt. Erstmals ist bei einer ORF-Wahl nämlich das Europäische Medienfreiheitsgesetz in Kraft, das ein transparentes, offenes und nicht diskriminierendes Bestellungsverfahren samt objektiven und transparenten Kriterien vorschreibt. Anderenfalls ist die Wahl anfechtbar.
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