Wegen Zweitwohnsitzen

Campingplatzgesetz wird in Salzburg verschärft

Salzburg
07.06.2026 07:00

Das Land Salzburg geht jetzt gegen den Auswuchs von Mobilheimen vor, die kaum touristischen Nutzen haben. So sollen illegale Zweitwohnsitze verhindert werden. Die Gesetzesnovelle geht in den kommenden Tagen in die Begutachtungsphase.

Der Kampf gegen illegale Zweitwohnsitze in Salzburg erreicht jetzt auch die heimischen Campingplätze. Denn immer öfter werden sogenannte Mobilheime als versteckte Wohnsitze verwendet. Sogar eigene Geschäftsmodelle sind dadurch schon entstanden. Dem will das Land Salzburg jetzt einen Riegel vorschieben und das Campingplatzgesetz verschärfen. „Ziel der Maßnahme ist, klare Spielregeln zu schaffen, die für alle Mobilheimplätze gelten“, sagt Landesvize Stefan Schnöll (ÖVP).

Camping boomt seit den Coronajahren. Immer mehr Menschen wollen einen ruhigen Rückzugsort für ...
Camping boomt seit den Coronajahren. Immer mehr Menschen wollen einen ruhigen Rückzugsort für sich alleine haben. Dafür sind Mobilheime perfekt geeignet.(Bild: Kerstin Jönsson)

Schon mit der Novelle des Gesetzes im Oktober 2022 wurde festgelegt, dass maximal 30 Prozent der Gesamtstellplätze eines Campingplatzes für Mobilheime sein dürfen. Laut Definition ist ein Mobilheim ein im Ganzen ortsbewegliches, handelsübliches Wohnobjekt, das kein Wohnwagen ist.

Angrenzende Grundstücke werden zusammengezählt
Neu wird sein, dass künftig ab dem ersten Stellplatz für Mobilheime eine Genehmigung als Campingplatz nötig sein wird. Außerdem werden benachbarte Grundstücke und -teile unabhängig vom Besitzer zusammengezählt. Grenzt ein Grundstück mit fünf Stellplätzen künftig direkt an ein weiteres mit ebenso fünf, gelten diese künftig automatisch als bewilligungspflichtiger Campingplatz mit zehn Stellplätzen. Bisher waren beide separat zu betrachten. Diese Änderung soll das „Stückeln“ über mehrere Parzellen oder Gesellschaften und somit Umgehungen ausschließen. Ein Auslöser für die Verschärfung ist ein Fall in Seekirchen, wo ein Unternehmer einzelne Parzellen seines Campingplatzes verkauft und so geltende Bestimmung umgehen konnte.

„Unser Ziel ist klar: Camping soll touristisch bleiben und nicht zur Hintertür für illegale Zweitwohnsitze werden“, so Schnöll. Die Gesetzesnovelle soll in den kommenden Tagen in Begutachtung gehen. Wann diese dann umgesetzt wird, ist noch unklar. Vor allem seit den Corona-Jahren ist der Ansturm auf Stellplätze stark angestiegen, weil sich die Menschen, meist in der Nähe eines Sees, Ruheoasen schaffen wollen. 

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