Zwei Tests negativ

Erster Ebola-Patient im Kongo wieder genesen

Ausland
29.05.2026 13:31
Porträt von krone.at
Von krone.at

Der erste Patient, der sich nachweislich mit dem Ebola-Virus im Kongo seit dem jüngsten Ausbruch infiziert hatte, ist wieder offiziell genesen. Der Patient durfte das Krankenhaus nach zwei negativen Tests bereits verlassen.

Der aktuelle Ebola-Ausbruch war am 15. Mai in der Provinz Ituri im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo erklärt worden, auch Uganda ist betroffen. Die Gesundheitsbehörde der Afrikanischen Union (Africa CDC) registrierte bisher 1077 Verdachtsfälle, darunter 246 Todesfälle. Die WHO hatte zuletzt von 223 mutmaßlichen Ebola-Todesfällen seit Beginn des jüngsten Ebola-Ausbruchs gesprochen; zehn Todesfälle seien bestätigt. Das tatsächliche Ausmaß des Ausbruchs dürfte nach Einschätzung der WHO allerdings größer sein.

WHO-Chef: „Ausbruch kann gestoppt werden“
Indessen wird am Freitag der Chef der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Tedros Adhanom Ghebreyesus, in Ituri erwartet. Er hatte sich zuvor zuversichtlich im Kampf gegen das Virus gezeigt und zugleich Reiseverbote kritisiert. Der Ausbruch könne „gestoppt werden“, sagte Tedros nach seiner Landung in der Hauptstadt Kinshasa am Donnerstag vor Journalisten.

Weiter betonte er, die WHO unterstütze keine Reiseverbote zur Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs, da diese „nicht viel bringen“. Die USA hatten wegen des Ebola-Ausbruchs Einreisebeschränkungen gegen Menschen aus den betroffenen Ländern verhängt.

Eine medizinische Fachkraft lässt sich in Uganda nach dem Kontakt mit einem Ebola-Toten ...
Eine medizinische Fachkraft lässt sich in Uganda nach dem Kontakt mit einem Ebola-Toten desinfizieren.(Bild: AFP/BADRU KATUMBA)

Streit um Quarantänezentrum
Unterdessen blockierte ein Gericht in Nairobi die Einrichtung einer Quarantäne- und Ebolaeinrichtung für US-Bürger im zu Uganda benachbarten Kenia. In seiner Entscheidung über einen Antrag der Juristenorganisation Katiba Institute untersagte es, „in Kenia im Rahmen einer Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten oder einer anderen ausländischen Regierung oder Behörde Einrichtungen zur Behandlung, Quarantäne, Isolation oder zum Umgang mit Ebola-Fällen zu errichten.“

Bis zum 2. Juni soll die kenianische Regierung eine Antwort auf den Antrag des Katiba Institute einreichen. Außerdem untersagte das Gericht, Menschen, die im Rahmen der beanstandeten Vereinbarung Ebola ausgesetzt oder infiziert sind, nach Kenia zu verlegen oder ihre Einreise zu ermöglichen.

USA will keine möglicherweise Infizierten Bürger ins Land lassen
US-Medienberichten zufolge will die US-Regierung keine Amerikaner ins Land lassen, die Ebola ausgesetzt waren und möglicherweise infiziert sind. Sie sollen diesen Berichten zufolge stattdessen in einer noch zu schaffenden Einrichtung in Kenia in Quarantäne gehen.

Offiziell hat die kenianische Regierung die Einrichtung einer solchen Einrichtung bisher nicht entschieden. Das kenianische Gesundheitsministerium hatte in einer Mitteilung am Mittwoch lediglich über laufende Diskussionen mit der US-Regierung und internationalen Partnern über Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Ebola-Virus berichtet.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung