Kettendienstvertrag

Arbeiterkammer erkämpft für Kärntnerin 65.000 Euro

Kärnten
27.05.2026 09:46
Porträt von Kärntner Krone
Von Kärntner Krone

Nach 17 Jahren befristeten Verträgen wurde die Anstellung einer Kärntnerin nicht mehr verlängert. Die Arbeitnehmerin wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten – mit Erfolg. 

Eine Kärntnerin war 17 Jahre durchgehend beim selben Arbeitgeber beschäftigt, allerdings ohne einem unbefristetes Dienstverhältnis. Stattdessen reihten sich befristete Verträge aneinander. Als schließlich keine weitere Verlängerung mehr in Aussicht gestellt wurde, wandte sich die Arbeitnehmerin an die Arbeiterkammer Kärnten – mit Erfolg. 

Eine außergerichtliche Einigung blieb unter Erwartungen
Nach einer umfassenden Prüfung erstellte die Arbeiterkammer ein Rechtsgutachten und versuchte zunächst eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber. Das erste Angebot seitens des Arbeitgebers blieb jedoch deutlich unter den Erwartungen. 

Daraufhin stellte die Arbeiterkammer Kärnten einen Rechtsanwalt zur Verfügung, um ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Das Ergebnis: Der Arbeitgeber zahlte eine freiwillige Abgangsentschädigung in Höhe von rund 65.000 Euro. 

„Kettenverträge nur eingeschränkt zulässig“
„Mehrfach hintereinander abgeschlossene Befristungen sind arbeitsrechtlich problematisch. Nach der Rechtsprechung – auch unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben – sind sogenannte ‘Kettendienstverträge‘ nur eingeschränkt zulässig und brauchen eine sachliche Rechtfertigung wie etwa Saisonarbeit. In vielen Fällen führt schon die zweite Befristung dazu, dass rechtlich von einem unbefristeten Dienstverhältnis auszugehen ist“, informiert AK-Juristin Verena Spath. 

Auch AK-Präsident Günther Goach betonte die Bedeutung von Planungssicherheit für Beschäftigte: „Wer über Jahre hinweg für ein Unternehmen arbeitet, verdient faire Bedingungen und Stabilität. Unsere Juristinnen und Juristen unterstützen Sie kostenlos bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.“

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