Die Worte „schleichts euch“ kamen einem Kärntner Gastronomen teuer. Zwei Kellner suchten nämlich das klärende Gespräch, das jedoch völlig eskalierte. Das angestellte Paar wandte sich an die Arbeiterkammer.
„Zwei Angestellte suchten das Gespräch mit ihrem Chef, um betriebliche Probleme zu klären. Doch anstatt auf die Anliegen seiner Mitarbeiter einzugehen, zeigte der Gastronom Desinteresse, das in einer verbalen Entgleisung gipfelte“, teilt die Arbeiterkammer (AK) mit.
Die Aufforderung, die Schlüssel abzugeben und „sich zu schleichen“, ließen sich die Betroffenen nicht bieten und suchten umgehend die AK-Bezirksstelle Spittal auf.
Der Arbeitgeber versuchte, die Situation umzudeuten. Laut ihm seien die beiden einfach nicht mehr zur Arbeit erschienen und hätten das Unternehmen verlassen.
Andreas Gaggl, Bezirksstellenleiter
Jeweils 7500 Euro Entschädigung erhalten
Doch dank der lückenlosen Dokumentation und der sofortigen Reaktion der Betroffenen hielten diese Behauptungen nicht stand. „Ihr Arbeitgeber musste jeweils 7500 Euro Kündigungsentschädigung, also insgesamt 15.000 Euro, zahlen“, so Gaggl weiter.
„Solche Versuche, eine ungerechtfertigte Entlassung als Arbeitnehmer-Kündigung oder unentschuldigtes Fernbleiben darzustellen, sehen wir leider immer wieder. Beschäftigte, denen solches Unrecht widerfährt, können sich auf unsere kostenlose Unterstützung verlassen“, erklärt AK-Präsident Günther Goach.
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