Vier Schuldsprüche

Letzte Generation: Acht Monate bedingt für Windl

Gericht
12.05.2026 14:44
Porträt von krone.at
Von krone.at

Klimaaktivistin Anja Windl ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen mehrerer Protestaktionen der Letzten Generation zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei dem Prozess ist es insgesamt zu vier Schuldsprüchen und einem Freispruch gekommen.

Das Großverfahren der Staatsanwaltschaft Wien gegen frühere Unterstützer der mittlerweile aufgelösten Klimaschutzbewegung Letzte Generation ist am Dienstagvormittag zum Ende gekommen. Hauptsächlich wegen Sachbeschädigung sowie schwerer Sachbeschädigung angeklagt sind fünf ehemalige Aktivisten – darunter auch die 29-jährige Anja Windl. „Der Protest war in dieser Situation notwendig“, sagte sie am Dienstag vor dem Landesgericht.

Sogenannte Mumienhände als Protestaktion
Zu den Hauptvorwürfen gegen Windl zählen Protestaktionen mit sogenannten Mumienhänden, also Sand und Superkleber. Eine solche hatte sich unter anderem am 20. November 2023 auf der Süd-Autobahn (A2) in Niederösterreich zugetragen. Sie habe sich bereits mehrfach in Deutschland mit „Mumienhänden“ auf Straßen befestigt. Im Gegensatz zu Protesten in Österreich sei sie dort jedoch immer mit Hammer und Meißel gelöst worden. „Das geht ratzfatz.“

Windl sowie die weiteren Aktivisten mit „Mumienhänden“ waren damals von den Feuerwehren Wiener Neudorf und Traiskirchen von der Straße gestemmt worden. Nach einer ähnlichen Aktion am Wiener Ring einen Tag später wurde sie festgenommen und in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert. Eine U-Haft wurde letztendlich jedoch nicht verhängt. Eine Weisung des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaft sorgte damals in diesem Zusammenhang für Diskussionen.

(Bild: Martin A. Jöchl)
(Bild: Letzte Generation)
(Bild: Martin A. Jöchl)

Auch Social-Media-Postings Thema für Justiz
Die Deutsche, die sich am Dienstag nicht schuldig bekannte, verlas vor der Richterin eine mehrseitige Erklärung zu ihren Beweggründen. Sie erntete daraufhin Beifall von Sympathisanten aus dem Publikum.

„Sie wurde zum Gesicht der Letzten Generation gemacht“, sagte ihr Verteidiger Ralf Niederhammer. Er betonte jedoch, dass Windl eine Aktivistin sei, „wie alle anderen auch“. „Sie ist zutiefst besorgt über die Folgen der Klimakrise, die wir schon jetzt spüren“, erklärte der Anwalt.

Nicht Thema während des Prozesstages am Dienstag sollen hingegen Postings in den sozialen Medien Windls sein. Die Studentin hatte während des laufenden Gerichtsverfahrens immer wieder Kritik am Vorgehen der Behörden geübt.

Auch Palästina-Protest inkriminiert
„Ich bin sehr bewusst in den Protest gegangen“, sagte einer der anderen Angeklagten. Er bekenne sich teilweise schuldig. Der Mann hatte bei der Akademie der Wissenschaften im Mai 2024 rote Farbe verschüttet. Ein Schaden von 585 Euro entstand. Der Mann war zudem an den Aktionen im November 2023 beteiligt, indem er dort Platz für die Rettungsgasse bildete.

Protest bei Salzburger Festspielen
Vorgeworfen wurde dem Beschuldigten auch eine Aktion im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt. Der Mann hatte sich im Sommer 2025 mit einem gefälschten Mitarbeiterausweis Zutritt zur Eröffnung der Salzburger Festspiele verschafft und dort in der Felsenreitschule mit Transparenten gegen den Gaza-Krieg protestiert.

Windl zeigte sich „eigentlich unbeeindruckt“
Die Richterin verurteilte Windl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten unter Setzung einer Probezeit. Windl sei „eigentlich unbeeindruckt vom Verfahren“ und damit uneinsichtig, begründete die Richterin den Schuldspruch in allen ihr zur Last gelegten Fakten.

Der 67-Jährige kam mit einem Freispruch davon. Die weiteren drei Männer wurden zu Geldstrafen zwischen 400 und 1400 Euro verurteilt. Der 38-Jährige nahm das Urteil an. Die weiteren Angeklagten erbaten sich Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.

47 Personen angeklagt
Insgesamt 47 Personen sind angeklagt. Dutzende Geldstrafen wurden bereits ausgesprochen. Ob es wie ursprünglich angenommen tatsächlich der letzte Verhandlungstag in dem Großverfahren bleiben wird, steht noch nicht fest, da unter anderem eine für Dienstag geladene Zeugin wegen Krankheit nicht erscheinen konnte.

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