Eltern vor Gericht

Bei Baby: „Harmlose Beule“ war Schädelbruch

Vorarlberg
12.05.2026 07:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Eltern verharmlosten eine Beule am Kopf ihrer sechs Monate alten Tochter und gingen erst zwei Tage später ins Krankenhaus. Diagnose: Schädelbruch. Das hatte nun ein gerichtliches Nachspiel.

Zwei Tage lang glaubten die Eltern, ihre kleine Tochter habe lediglich eine harmlose Schwellung am Kopf. „Sie war weder rot noch blau“, schilderte die 32-jährige Mutter vor Gericht. Das Mädchen habe „normal gegessen und geschlafen“. Auch eine Internetrecherche habe sie beruhigt: Bei schweren Verletzungen, so habe sie gelesen, müsste ein Kind wahrscheinlich erbrechen.

Dass die Kleine öfter weinte, deutete die Mutter als typisches Zeichen fürs Zahnen. Doch dann der Schock beim Arztbesuch: Die Diagnose lautete Schädelbruch. Vor Gericht bekannte sich die Angeklagte insofern teilweise schuldig, als dass sie einräumte, „nicht aufgepasst“ zu haben, wodurch die Verletzung wohl entstanden sei.

Beule im Auge behalten
Die Frage des Richters, weshalb sie mit dem Säugling nicht umgehend ins Spital gefahren sei, nachdem sie am Vortag die Beule am Kopf des sechs Monate alten Mädchens festgestellt hatte, beantwortet der ebenfalls angeklagte Kindesvater (51) so: „Ich hatte bei der Arbeit sehr viel zu tun und konnte nicht weg.“ Daher habe er mit seiner Lebensgefährtin vereinbart, die Beule im Auge zu behalten, da der Kopf doch ein sehr sensibler Bereich sei.

„Wir waren daher in ständigem Austausch. Wäre es der Kleinen schlechter gegangen, wären wir natürlich sofort zum Arzt gefahren“, beteuert der Unbescholtene. Zudem habe es kurz zuvor bereits einen Arztbesuch gegeben, weil das Kind knapp 39 Grad Fieber hatte und erkältet war. Die Reaktion des Kinderarztes damals habe die Eltern geprägt: Wegen solcher „Kleinigkeiten“ müsse man nicht extra zum Arzt kommen, habe man ihnen gesagt.

Voraussetzung für Verurteilung nicht gegeben
Die Sachverständige der Innsbrucker Gerichtsmedizin erklärte vor Gericht, es wäre „sehr ungewöhnlich“, wenn ein Kind mit einer derartigen Verletzung keine Verhaltensänderung zeige. Gleichzeitig könne es aber durchaus sein, dass Eltern dies nicht bemerken – etwa wenn ein Kind „grundsätzlich unruhig“ sei. Wie stark sich die verzögerte Behandlung auf die Schmerzen ausgewirkt habe, lasse sich heute nicht mehr feststellen.

Am Ende sprach Richter Alexander Wehinger die Eltern vom Vorwurf des Quälens beziehungsweise Vernachlässigens des Säuglings frei. Die Voraussetzungen für eine Verurteilung seien rechtlich nicht gegeben, ein Vorsatz „nicht erkennbar“. Auch zusätzliche Schmerzen könnten nicht eindeutig bemessen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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